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Ist Lyoness ein Schneeballsystem? Juristen uneins, Kunden unzufrieden

Von Philipp Hirsch   08.Februar 2014

"Geld zurück bei jedem Einkauf" – mit diesem verführerischen Slogan wirbt die Einkaufsgemeinschaft Lyoness. Millionen Menschen auf der ganzen Welt haben nach Angaben des Unternehmens eine Mitgliedschaft. Lyoness verspricht, dass beim Vergütungssystem alle profitieren. Die Kunden bekommen Rabatte, und die Unternehmen steigern ihren Umsatz. Alles geht ganz einfach und ohne Risiko, wird suggeriert.

Die österreichische Justiz sieht das zum Teil anders. Kunden können auch Vorauszahlungen leisten. Ihnen wird versprochen, durch diese Zahlungen ihren Profit zu erhöhen. "Wir vertreten 84 Mandanten, die gesamt 506.650 Euro in das System eingezahlt haben. 18.605 Euro sind an diese Personen zurückgeflossen. Das sind weniger als fünf Prozent der investierten Summe", sagt der Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder.

Das Problem, so meinen die Juristen des Vereins für Konsumenteninformation, ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kaum verständlich seien.

"Es ist sehr schwer zu sagen, welche Rechte und Pflichten eine Person hat, die einen solchen Vertrag mit Lyoness abschließt", erklärt Breiteneder. Das Unternehmen versuche nicht einmal die Zahlen hinter den Vertragswerken zu erklären, sondern fokussiere sich auf ein Marketing, das "Lifestyle und Wohltätigkeitsprojekte präsentiert".

Keine Sammelklage möglich

60 Verfahren gegen die Einkaufsgemeinschaft Lyoness führt Breiteneder. Gerne hätte er eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingebracht, aber bei Schweizer Unternehmen sei dies nicht möglich. So kam es zu einem Prozess-Reigen. Im Kern geht es um zwei Fragen: Ist Lyoness ein Schneeballsystem? Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verständlich?

Am deutlichsten wurde ein Richter des Landesgerichts Krems. Er kam in seiner Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass das Geschäftsmodell von Lyoness einem Schneeballsystem so ähnlich sei, dass die Verträge zwischen der Firma und den betreffenden Businesskunden nichtig seien. Das Urteil wurde rechtskräftig. Lyoness verzichtete auf eine Berufung. "Der Aufwand wäre in keiner Relation zum Nutzen gestanden", sagt dazu Lyoness-Sprecher Mathias Vorbach.

Der Kremser Richterspruch ist Lyoness ein juristischer Dorn im Auge. Die Anschuldigungen, bei Lyoness handle es sich um ein Schneeballsystem, sind aus Sicht des Unternehmens naturgemäß unhaltbar. Mit Kampagnen bei Behörden und in der Öffentlichkeit versuchte Lyoness diesen Standpunkt zu untermauern. Zusätzlich wurde ein Gutachten bei Professor Peter Lewisch in Auftrag gegeben. Dieser kam "ohne Wenn und Aber" zu dem Ergebnis, dass Lyoness kein Schneeballsystem sei.

"Change-Prozess" bei Lyoness

Nicht alle Gutachter teilen diese Ansicht. Wirtschaftsprüfer Karl Hengstberger geht in seiner Expertise mit Lyoness hart ins Gericht. Das Vergütungssystem sei "intransparent", die AGB seien "schwer nachvollziehbar".

Man befinde sich gerade in einem "Change-Prozess", heißt es dazu von Lyoness. Man wolle künftig die Unterscheidung zwischen den Konsumenten und den Unternehmern deutlicher kommunizieren. 450.000 Mitglieder verzeichnet Lyoness nach eigenen Angaben in Österreich. 96 Prozent davon seien "reine Einkäufer". Sie seien von der gesamten juristischen Problematik ohnehin nicht betroffen, sagt Vorbach.

 

Fakten rund um Lyoness

450.000 Mitglieder hat die Einkaufsgemeinschaft Lyoness nach eigenen Angaben in Österreich. 96 Prozent davon sind reine Einkäufer und nicht im Vertrieb aktiv. Weltweit haben beinahe vier Millionen Menschen eine Mitgliedschaft.

1,2 Milliarden Euro betrug im Jahr 2012 der kumulierte Konzernumsatz der Lyoness-Gruppe.

60 Verfahren gegen Lyoness betreut der Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder. Etwa ein Viertel seiner Klienten in den Lyoness-Fällen kommt aus Oberösterreich.

406 Lyoness-Mitglieder haben in den vergangenen Monaten laut Eric Breiteneder in seiner Kanzlei angefragt, weil sie mit der Einkaufsgemeinschaft unzufrieden waren.

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24. April 2024