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Hoteliers für "Fair Play" bei AirBnB

25.Juli 2015

Dort seien 5000 private Anbieter registriert, die ihre Wohnungen oder Zimmer Touristen zur Nächtigung gegen Geld anbieten.

Die private Kurzzeitvermietung müsse sich aber gewissen Regeln unterwerfen, so die ÖHV. Sie fordert Fair Play und kritisiert, dass die Regeln zwar existierten, aber "mit der Einhaltung hapert es ein bisschen", so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer.

Auch AirBnB-Vermieter müssten die Einnahmen versteuern, Reinigungshilfen anmelden sowie Vorschriften des Gewerberechts und des Mietrechts beachten. So darf nur weitervermieten, wem dies im Mietvertrag nicht verboten ist. Gibt es Miteigentümer an der zu vermietenden Liegenschaft, müssen diese gefragt werden, ob sie mit der Kurzzeitvermietung einverstanden sind.

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18. April 2024