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Höchstgericht erzwingt mehr Transparenz beim Crowdfunding

Von Hermann Neumüller   05.Mai 2017

Im Herbst 2015 hat der österreichische Gesetzgeber mit dem Alternativfinanzierungsgesetz dem so genannten Crowdfunding oder Crowdinvesting eine gesetzliche Basis geschaffen. Hatte diese Finanzierungsform ursprünglich einen etwas exotischen Touch, ist sie längst im unternehmerischen Mittelstand angekommen.

Ein Beispiel dafür ist das Mühlviertler Unternehmen Strasser Steine, das im Vorjahr mit 210 Mitarbeitern 27,6 Millionen Euro umsetzte und gerade dabei ist, Kapital auf diese Weise einzusammeln.

Die Finanzierungsform, fast immer als Nachrangdarlehen konzipiert, ist für die Anleger aber mindestens so riskant wie ein Investment in Aktien. Das war offenbar vielen von ihnen nicht bewusst. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil klargestellt, dass es sich bei Nachrangdarlehen um eine Veranlagung handelt und ab 1,5 Millionen Euro Volumen ein Kapitalmarktprospekt Pflicht ist.

Darüber hinaus haben die Höchstrichter die Transparenz- und Informationspflicht für die Anleger klar geregelt: Unter einem Finanzierungsvolumen von 100.000 Euro gibt es wie bisher eine Ausnahme von der Prospektpflicht. Von 100.000 bis 1,5 Millionen Euro ist ein Informationsblatt gemäß Alternativfinanzierungsgesetz verpflichtend.

Ab sofort muss aber von 1,5 bis fünf Millionen Euro ein vereinfachter Prospekt nach Kapitalmarktgesetz und ab fünf Millionen Euro ein volles Veranlagungsprospekt geliefert werden.

Bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist man froh, dass die Höchstrichter diese Klarstellung gemacht haben. "Die neue Rechtsauslegung stellt einerseits einen konsistenten Schutz der Anleger sicher und gibt andererseits den Unternehmen Rechtssicherheit", so FMA-Vorstand Helmut Ettl.

Johannes Artmayr, Geschäftsführer von Strasser Steine, sieht im Crowdinvesting nicht nur eine Finanzierungsform. "Es ist auch eine Art Programm zur Kunden- und Mitarbeiterbindung", sagt Artmayr im Gespräch mit den OÖNachrichten. Mit einer Eigenkapitalquote von 28 Prozent und ausreichend Kreditlinien bei den Bankpartnern sei man grundsätzlich nicht auf das Crowdfunding angewiesen. Mit den erhofften 500.000 bis einer Million Euro könne man aber die "erweiterte Eigenmittelbasis" für künftige Wachstumsschritte verbessern.

Was die Anleger wissen müssen: Bei einem Nachrangdarlehen stellt man dem Unternehmen praktisch Eigenkapital zur Verfügung. Im Insolvenzfall ist das Geld mit ziemlicher Sicherheit verloren.

Darauf weist man beim Crowdinvesting von Strasser Steine auf der Homepage der Finanzierungsplattform Finnest auch gesetzeskonform hin.

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19. April 2024