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Gutachten: Arbeitszeitgesetz verstößt gegen Unionsrecht

Von nachrichten.at/prel, 14. November 2018, 12:21 Uhr
Die Kritik am neuen Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz reißt nicht ab: Ein neues Gutachten verschafft den Kritikern in manchen Punkten nun Aufwind. Bild: Weihbold

LINZ. Laut einem von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebenen Gutachten sind etwa die Ausweitung der Ausnahmen vom Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes sowie gewisse Regelungen in der Gastronomie unionsrechtswidrig.

Das neue Arbeitszeitgesetz (AZG), das unter anderem den Zwölf-Stunden-Arbeitstag sowie die 60-Stunden-Arbeitswoche ermöglicht, widerspricht in einigen Passagen dem Unionsrecht: Das ist das Ergebnis eines 78-Seiten-Gutachtens, das die Arbeitsrechtsprofessoren Walter Pfeil (Universität Salzburg) und Elias Felten (Kepler-Uni) im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich erstellt haben. 

Erster Kritikpunkt der Juristen ist die Ausweitung der Ausnahmen vom Geltungsbereich des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes: Bisher waren sogenannten „leitende Angestellte“ vom AZG und ARG ausgenommen. Sie sind von Regelungen betreffend die begrenzte höchstzulässige Arbeitszeit, Mindest-Ruhezeiten sowie Ersatz-Ruhezeiten ausgenommen. Zudem gibt es keine Überstundenzuschläge. „Im neuen AZG und ARG wird der Begriff des leitenden Angestellten jedoch bis auf die dritte Managementebene ausgeweitet“, sagte Pfeil am Mittwoch bei der Präsentation des Gutachtens in Linz. Die Arbeitszeit-Richtlinie der EU, auf die die Bundesregierung Bezug nehme, sehe zwar Ausnahmen vor. Eine vollständige Ausnahme von den Gesetzen sei aber nicht vorgesehen. „Diese Regelung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit dem Unionsrecht vereinbar“, sagt Pfeil. Die Entscheidung liege bei den Gerichten. Möglich sei auch, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorzulegen. 

Kritisch sehen die Juristen zudem die Möglichkeit, die Ruhezeiten in der Gastronomie bei geteilten Diensten (zwei Arbeitsblöcke mit mindestens dreistündiger Ruhezeit) zu verkürzen: Laut Gutachten sind diese verkürzten Ruhezeiten zeitnah durch Verlängerung einer anderen täglichen Ruhezeit auszugleichen: „Geschieht dies erst Monate später, etwa nach Ende der Saison, verstößt wohl auch diese Regelung mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Unionsrecht“, so Pfeil. 

Probleme bei All-in-Verträgen

Felten und Pfeil haben im Gutachten zudem die Auswirkungen des AZG auf bestehende All-in-Verträge (ein Arbeitnehmer erhält ein Fixgehalt unabhängig davon, wie viele Überstunden er leistet) geprüft: Diese deckten bisher etwa 50 Stunden Wochenarbeitszeit ab, werde jetzt aber auf 60 Stunden ausgeweitet, so Pfeil: „Dies kann zu einem Lohnproblem führen. Im Extremfall arbeite ich zu denselben Bezügen 20 Prozent mehr.“ Für die geleistete elfte und zwölfte Stunde können Arbeitnehmer die Form der Abgeltung (Geld oder Freizeit) auswählen. Auch die Ablehnung der Zusatzarbeit ohne Angabe von Gründen ist nach dem AZG möglich. Diese Möglichkeiten würden bei den All-in-Verträgen aber verloren gehen. 

„Einige Regelungen entsprechen nicht dem EU-Mindeststandard“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Viele Fragen müssten nun die Gerichte klären. Die AK fordere daher eine Rücknahme des Gesetzes beziehungsweise dessen Reparatur. 

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26  Kommentare
26  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 14.11.2018 20:30

Ich hab heute elf Stunden gearbeitet. Gestern zehneinhalb. Na und? Am Freitag geh ich Mittag heim grinsen Das Wetter wird schön. grinsen

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( Kommentare)
am 15.11.2018 00:15

Arbeitsplatz Perfekt für den Schönheitsschlaf haben sie?

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 14.11.2018 18:44

Das Schlimme ist das gerade das Gewerbe Gastronomie
diese Arbeitszeitregelung am Meisten gleich ausnützt
und sogar gesetzlich aushöhlt.

Gerade die die keine Mitarbeiter finden.

Ist der Ruf eines Gewerbes erst ruiniert
dann lebt es sich in Österreich ungeniert.

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TJW (143 Kommentare)
am 14.11.2018 18:30

Viele Selbstständige/Arbeitgeber arbeiten meist 12 Stunden also nur "HALBTAGS" um Arbeitsplätze zu schaffen/sichern zwinkern

Ich wünsche uns allen speziell den "Schreiern" dass sie einen sicheren Arbeitsplatz haben grinsen

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.11.2018 19:30

> Ich wünsche uns allen speziell den "Schreiern"

Die Arbeiter "an der Front" in den kleineren Betrieben wissen eh Bescheid und lassen sich nicht so leicht gegen ihre Wirt_innen aufhetzen.

Ich meine, dass in den Konzernen der Abstand zwischen den Angestellten und den oberen Managern und den Aktionären so groß ist, dass die Hetzer ein leichtes Spiel haben.

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spacer (1.513 Kommentare)
am 14.11.2018 22:58

Wie sagte ein "Arbeitgeber" einmal so schön?
Ich arbeite sieben Tage die Woche, und Sonntags auch noch 😁

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( Kommentare)
am 14.11.2018 15:17

Wen betrifft dieses von der AK in Auftrag gegebene Gutachten?
Die höheren Manager in den Betrieben, welche bei Überstundenleistungen bis 50 Stunden in der Woche keine Überstunden bezahlt bekommen. Bei 60 Stunden werden sie diese eben auch innerhalb eines Zeitfensters ausgleichen.
Die Ruhezeiten in der Gastronomie sind duch den 12 Stundentag genau so festgeschrieben, wie beim 8-Stundentag.

Einzig die Überschrift: "Gutachten: Arbeitszeitgesetz verstößt gegen Unionsrecht" ist eine unwahre Übertreibung bis Falschaussage.

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Thomas1965 (132 Kommentare)
am 14.11.2018 15:54

Das betrifft immer mehr Menschen da auch All in Verträge immer mehr werden. Ich kenne Firmen die nur mehr solche Verträge machen. Die waren eigentlich für die Führungskräfte gedacht und die lieben Firmen haben es gleich auf das gemeine Fußvolk ausgeweitet, ja sogar Teilzeitkräfte haben da einen All in, und das sind keine kleinen unbekannten Firmen...

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 14.11.2018 16:02

All-In bedeutet nicht automatisch, dass man aus dem AZG ausgenommen ist. Es hängt von der Hierarchie ab.

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a_nungsvoll (1.238 Kommentare)
am 14.11.2018 17:28

Dennoch bedeutet All-In in vielen Fällen zusätzlich eine Gehaltskürzung, weil zum gleichen Gehalt mehr Stunden gemacht werden.

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Derdenwolfpflanzt (8 Kommentare)
am 14.11.2018 16:22

Unsinn. Lernen Sie Arbeitsrecht.

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( Kommentare)
am 14.11.2018 21:31

Wolf, pflanz wen andern,
ich kenne das Arbeitsrecht!
zwinkern

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human995 (319 Kommentare)
am 14.11.2018 22:48

Die Ruhezeiten sind zwar festgeschrieben, aber bei geteilten Diensten gekürzt worden zwinkern

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( Kommentare)
am 14.11.2018 14:24

Der 12 Stundentag und die 60 Stundenwoche
sind eine sozialpolitische Sauerei !!

die die Wirtschaft und Regierung
der arbeitenden Bevölkerung
auf's Aug drücken möchten.

Daß Das auch gegen eu Recht verstößt,
bringt hoffentlich das Faß zum Überlaufen
und das Gesetz zu Fall !

p.s.:
Was ist übrigens mit der eu Verordnung,
daß 48 Wochenstunden
in einem bestimmten Durchrechnungszeitraum
ohnehin nicht überschritten werden dürfen ?

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spoe (13.502 Kommentare)
am 14.11.2018 16:51

Sich über das AZG zu informieren, würde nicht schaden.

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( Kommentare)
am 14.11.2018 17:42

Grundsätzlich gegen den gesetzlichen 12 Stundentag zu sein,
hat nix mit der Kenntnis des damit verbundenen
Arbeitsrechtes zu tun.

Und ich bin aus grundsätzlichen, sozialpolitischen Überlegungen
gegen den 12 Stundentag und die 60 Stundenwoche.

Die Freiwilligkeit ist hier genau so ein Mumpitz
wie beim Immigrationspakt.

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( Kommentare)
am 14.11.2018 14:30

Vielleicht sind die Flaschen aber auch die,
die mit demagogischen Argumenten und unpassenden Vergleichen
den 12 Stundentag/ 60 Stundentag an der Realität vorbei ein Gesetz notwendig und salonfähig reden möchten ?!?

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( Kommentare)
am 14.11.2018 15:25

Hast dich jetzt ausgekotzt ?

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a_nungsvoll (1.238 Kommentare)
am 14.11.2018 17:30

Ihr Kommentar ist ebenso beleidigend wie unsinnig.

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 14.11.2018 13:42

Um welche SPORTunion gehts denn da. ?? Ach so eh nur um den SAUHAUFEN Europäische Union . Italien geht Pleite , der Steurzahler brennt wieder mehr in die EU Kassa, die Mutti der Nation will jetzt auch noch EUROPAPOLIZEI , wobei die alte wohl vergessen hat dass ja ihr """dass schaffen wir schon "" PROGRAMM noch gar nicht aufgearbeitet wurde und einige OSTLÄNDER noch KEINE Flüchtlingsqoute erfüllen. Liegts an ""Alzheimer"" ? FAKT DIE ""EU"" ist G E S C H I C H T E grinsen

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linz2050 (6.577 Kommentare)
am 14.11.2018 17:07

Hast deine Medizin wieder nicht genommen? Sag's deinen Vormundschaft das sie dir helfen.

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( Kommentare)
am 14.11.2018 13:13

bei seriösen firmen muß man keine angst haben,daß die arbeiter keinen zeitausgleich bekommen.und die unseriösen firmen haben die arbeiter schon immer ausgenutzt.kalliauer soll einmal offenlegen,wie oft sie in den letzten jahren gegen firmen vorgehen mußten.und aus welchen grund.zb.überstunden nicht bezahlt etc.manche arbeiten schon jahrelang 60-70 std.in der Woche.

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benzinverweigerer (14.601 Kommentare)
am 14.11.2018 12:28

Sowieso alles verrückt... normalerweise müsste man über 32h / 4 Tage Woche und 6. Urlaubswoche nachdenken und nicht über 12h Tage.

Seit einiger Zeit läuft da einiges aus dem Ruder.
Mit Hongkong werden wir auch mit 18h Tagen bei Null Bezahlung nicht konkurrieren können.

Dort wohnen die Leute zu 6 auf 20m2.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 14.11.2018 13:58

benzinverweigerer

ja warum nicht , bei entsprechenden Lohnanpassung .
8 Stunden weniger bedeuten 20 % wenige Bezahlung zwinkern

aber nicht jammern wenn in der nächste Zeit die EU aus dem Spiel geworfen wird dass Weltweit gespielt wird und die Arbeitslosenzahlen steigen werden.

Frag mal ein Selbstständiger was er zu den 32 Stunden-Woche sagt .

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gscheidle (4.099 Kommentare)
am 14.11.2018 18:31

Sie sollten ihr Pseudonym auf Arbeitsverweigerer umändern.

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.11.2018 19:21

> Sowieso alles verrückt... normalerweise müsste man über
> 32h / 4 Tage Woche und 6. Urlaubswoche nachdenken und
> nicht über 12h Tage.

Das erinnert mich an die Windmühlen. Aber nicht an die des Ritters von der traurigen Gestalt sondern an die hinter mir an der böhmischen Grenze.

Die haben auch eine Spitzenwindgeschwindigkeit und eine traurige Durchschnittswindgeschwindigkeit.

Demagogen werfen beides gern in einen und denselben Topf traurig traurig

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