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Genderwahn: Wenn der Hinweis auf männlich/weiblich nicht mehr reicht

Von Sigrid Brandstätter   24.September 2016

 Anfang August flatterte dem Geschäftsführer des Hörschinger Bagger- und Baumaschinenherstellers Wacker-Neuson eine Ermahnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Linz-Land ins Haus. Er, Martin Lehner, habe es zu verantworten, dass ein nicht geschlechtsneutrales Stelleninserat veröffentlicht worden sei.

Die Stellenanzeige enthielt den Zusatz (m/w) und sollte Männer und Frauen ansprechen. "Anfangs haben wir nicht gewusst, um welches Inserat es sich handelte. Wir haben alle Datenbanken durchsucht und keinen Fehler gefunden", heißt es aus der Personalabteilung.

"Haben Empfehlung umgesetzt"

Als man schließlich erfuhr, welche Ausschreibung gemeint war, verstand man die Welt überhaupt nicht mehr. "Wir haben uns an die Empfehlung der Anwaltschaft gehalten, wonach bei fremdsprachigen Berufsbezeichnungen der Zusatz m/w zu verwenden ist", heißt es. Entsprechend hat der Geschäftsführer Beschwerde eingelegt. Lehner sagt: "Wir haben mehrere Mitarbeitertage damit verbracht, den Fall zu prüfen, Stellungnahmen zu schreiben, das Thema mit den Betriebsräten zu diskutieren. Diese Zeit und die Kosten ersetzt uns niemand.".

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft Linz sagt, im Juli wurden an zwei Wochenenden erstmals nach eineinhalb Jahren wieder Stelleninserate überprüft. Und zwar hinsichtlich Geschlechtsneutralität und verpflichtender Gehaltsangaben. Die Bilanz: "Die Moral der Firmen hat sich in bezug auf diese Punkte verschlechtert." Bei Hunderten kontrollierter Stellenanzeigen wurden 59 Fälle bei den Bezirksbehörden angezeigt. 27 wegen einer fehlenden Entgeltsangabe, 13 wegen nur männlicher, acht wegen nur weiblicher Ansprache – und elf Firmen wurden wegen des Zusatzes m/w angezeigt.

Ulrike Salinger von der Gleichbehandlungsanwaltschaft sagt: "Formulierungen, die in der Überschrift eine geschlechtsspezifische – meist männliche – Berufsbezeichnung verwenden – auch wenn sie den Zusatz m/w aufweisen – entsprechen nicht dem Sinn des Gesetzes. Es geht darum, vor allem in traditionellen Berufssparten das jeweils andere Geschlecht mitzudenken." Meist habe es mehrere Kriterien gegeben, die dem Gesetz widersprochen hätten.

 

Falsche und richtige Stellenausschreibung

Was geschlechtsneutral ist, wird von der Gleichbehandlungsanwaltschaft sehr streng beurteilt. Der Zusatz (m/w) – siehe Faksimile – entspricht nach der Rechtsauffassung der Anwältinnen nicht der geforderten Neutralität.
Neutralität wird im gesamten Inseratentext verlangt. Gesetzeskonform ist Managerin – Manager, Direktor/in, Bürokaufmann – Bürokauffrau, BuchhalterIn), oder Assistenz der Geschäftsführung, Leitung der Marketingabteilung, Lehrkraft.

 

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19. April 2024