Geldwäsche: Ausnahmen für Makler
WIEN. Die neue Anti-Geldwäscherichtlinie der EU sieht für alle Branchen, in denen große Geldbeträge umgesetzt werden, strenge Prüfungen vor.
Darunter ist auch eine "Risikoanalyse", ob Geschäfte verdächtig sind. Immobilienmakler sollen laut Verordnungsentwurf von dieser Risikoanalyse ausgenommen sein, schreibt das "profil". Das Wirtschaftsministerium bestätigt, allerdings gehe es nur um die Aufzeichnungspflicht, die erspart werde. Inhaltlich würden alle Branchen der Geldwäscherichtlinie unterliegen. Im Ministerium verweist man auf Erfahrung und Bewusstsein der Makler, die wüssten, dass Geldwäschegefahr drohe, wenn jemand mit großen Bargeldsummen eine Immobilie kaufen will.
Mafia-Geld in Deutschland
In Deutschland wiederum hat eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion ergeben, dass der deutsche Immobilienmarkt verstärkt Kriminelle anlocke. "Beim Immobiliensektor handelt es sich aufgrund der dort vorhandenen hohen Transaktionsvolumina um einen Sektor mit herausgehobenem Risiko", heißt es in einer Antwort der deutschen Regierung. Von 563 erfassten Verfahren zur Organisierten Kriminalität im Jahr 2016 gebe es bei sieben Prozent "Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien". Dabei gehe es in fast der Hälfte der Fälle um russische und italienische Gruppen. Zugleich wird eine hohe Dunkelziffer eingeräumt. Seit 2009 haben sich laut Regierung die Geldumsätze im Immobiliensektor deutlich erhöht. Für 2016 werden sie auf 237,5 Milliarden Euro beziffert. Ein Hauptproblem ist die Verschleierung der wahren Besitzer und Investoren über verschachtelte Firmenkonstrukte.
Das heizt den Immobilienmarkt nochmals an, bis eine Blase entsteht. Sie sind blind für die Konsequenzen und der wirtschaftlichen Dynamiken.
Einfach zum Grinsen, wie die exekutiven Staatenlenker die Gesetze zum Schutz der Staatsapparate justieren, nicht der Bürger
Scheinheilig unter der Flagge "Demokratie"