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EU-Kommission wirft Internet-Riesen Google Marktmissbrauch vor

16.April 2015

Es geht um die Anzeige von Suchergebnissen – und um die Marktmacht des Internetriesen.

1. Was wirft die EU-Kommission Google vor? Google zeige die Treffer bei Suchen nach Waren nicht neutral an, sagt die Kommission. Stattdessen werde der eigene Spezialsuchdienst Google Shopping bevorzugt. Dessen Treffer würden höher und prominenter angezeigt. Tatsächlich ist es so: Sucht jemand etwa auf der Google-Seite nach einem Grill, so kann es sein, dass die Angebote von Google Shopping ganz oben und mit Fotos erscheinen. Der Grill-Preisvergleich der Konkurrenz kann aber etwa viel weiter unten und ohne Fotos erscheinen.

2. Was können Google-Manipulationen für die Verbraucher bedeuten? Fast jeder Internetnutzer googelt hin und wieder. Beim Suchen nach Waren wird er nach vorläufigem EU-Urteil vor allem auf die Google-Shopping-Angebote treffen. Der Verbraucher würde von anderen, für ihn vielleicht besseren Angeboten abgelenkt und letztlich irregeführt.

3. Welchen Schaden könnte Googles Verhalten noch anrichten? Neben den Verbrauchern wären natürlich auch die Konkurrenten die Leidtragenden. Darüber hinaus befürchtet die EU einen Schaden für die Branche: Weil sich nicht immer das Beste durchsetzen würde, könnten Innovationen gebremst werden.

4. Darf Google nicht machen, was es will – was ist der rechtliche Grund der Beschwerde? Der rechtliche Hebel für die Beschwerde ist das EU-Wettbewerbsrecht. Google hat nach Auffassung von Kommissarin Margrethe Vestager mit rund 90 Prozent Marktanteil in Europa quasi ein Monopol. Google darf seine Marktmacht aber laut EU-Recht nicht missbrauchen.

5. Was sagt Google? Dort wird der Kopf geschüttelt. Behauptungen über Schäden für Verbraucher und Konkurrenten "haben sich als neben der Spur erwiesen", teilte der Konzern mit und relativierte seine Marktmacht: "Während Google die meistbenutzte Suchmaschine sein mag, können die Leute Informationen auf zahlreiche verschiedene Arten finden und darauf zugreifen."

6. Was bedeutet die jetzige Beschwerde? Eine Zwischenetappe, aber keine Entscheidung. Die EU-Kommission untersucht den Fall schon seit über vier Jahren. Immer wieder hat sich die EU-Kommission dabei mit Google sowie anderen Unternehmen ausgetauscht. In den kommenden zehn Wochen kann sich Google erneut dazu äußern. Vestager will eine klare Linie des Unternehmens, wonach es die Konkurrenz von Google Shopping nicht (länger) benachteilige.

7. Was passiert, wenn es hart auf hart kommt? Trotz der Beschwerde ist weiterhin eine einvernehmliche Lösung möglich. Kommt diese nicht zustande, kann die EU letztlich eine Geldstrafe verhängen, und zwar bis zu einem Zehntel des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens. Bei Google wären das mehr als sechs Milliarden Euro. Allerdings hat auch die Kommission nicht notwendigerweise das letzte Wort. Das Unternehmen kann die Entscheidung vor dem Luxemburger EU-Gericht anfechten.

8. Welche Probleme gibt es sonst mit Google? Die Beschwerde betrifft nur Google Shopping. Wegen ähnlicher Vorwürfe zu anderen Google-Spezialsuchdiensten etwa für Flugreisen und Hotels ermittelt die Europäische Union weiter, ebenso wegen weiterer Punkte. Darüber hinaus hat die EU auch eine völlig neue förmliche Untersuchung wegen des Google-Betriebssystems Android für mobile Geräte eingeleitet.

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