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Drittanbieter dürfen Bankomatgebühren nicht mehr auf heimische Banken abwälzen

Von nachrichten.at   12.Oktober 2018

Unter dem Schlagwort „Verbot der Bankomatgebühren“ wurden vergangenes Jahr Bestimmungen zum so genannten „Verbraucherzahlungskontogesetz“ eingeführt. Dieses besagte, dass Drittanbieter (Bankomatbetreiber wie Euronet oder First Data Austria) Entgelte für Behebungen an heimische Banken weitergeben dürfen. Nun gilt dies nicht mehr. Denn der Verfassungsgerichtshof hat den erst im Vorjahr beschlossenen Passus aufgehoben. 

Bisher hätten Bankomatbetreiber Entgelte beliebig hoch festsetzen können, kritisiert die Sparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich. Ein Anbieter habe etwa pro Bargeldbehebung eine Gebühr von fast zwei Euro verrechnet und geplant, sein Bankomatnetz auszubauen. Das war den Banken ein Dorn im Auge. 500 Geldinstitute brachten eine Massenbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein - mit Erfolg. Der Passus verletze die Banken „im Grundrecht auf Unversehrtheit ihres Eigentums“, teilte der Verfassungsgerichtshof in einer Aussendung mit. Für Banken bestehe dadurch ein Risiko, zumal nicht vorherzusehen sei, wie häufig Kunden bei Drittanbietern Geld abheben. 

Weiterhin erlaubt ist hingegen jene Bestimmung, die Banken vorschreibt, dass sie Entgelte für Bankomatabhebungen „im Einzelnen“ aushandeln müssen. Das bedeutet, dass sie Kunden für Behebungen an ihren Bankomaten Gebühren verrechnen dürfen. 

Finanzministerium fordert transparente Produkte

Banken sollen "nachvollziehbare" Produkte und Kontomodelle schaffen, Diese dürften keine versteckten Gebühren enthalten und die Kosten müssten klar gekennzeichnet sein, fordert das Finanzministerium. 

Auch die Arbeiterkammer (AK) sieht nun die Banken in der Pflicht. Diese müssten eine flächendeckende Versorgung mit Bargeld sicherstellen, "damit Konsumenten kostenlos vom eigenen Konto abheben können". "Das Feld darf nicht Drittanbietern überlassen werden, die mitunter den Konsumenten unverhältnismäßige Spesen verrechnen", fordert Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik, in einer Aussendung. (apa)

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18. April 2024