Datenschutz: Betriebsräte haben Informationsrecht
LINZ. Ab 25. Mai greift die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Knapp vier Monate vor ihrer Einführung löst sie bereits Diskussionen aus - unter anderem, welche Auskunftspflicht Unternehmen gegenüber ihren Betriebsräten haben. Eine „Öffnungsklausel“ im Gesetz besagt, dass Arbeitgeber Betriebsräten die Weitergabe von Beschäftigtendaten nicht verweigern dürfen.
Konkret geht es um Artikel 88 in der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), also die „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“. Laut diesem müssen Grundrechte der Beschäftigten eines Unternehmens gewahrt werden, vor allem was die Transparenz der Datenverarbeitung, das Übermitteln personenbezogener Daten innerhalb eines Unternehmens und die Überwachungssysteme am Arbeitsplatz betrifft.
In Österreich gibt es eine „Öffnungsklausel“. Demnach dürfen im Arbeitsverfassungsgesetz verankerte Rechte der Betriebsräte nicht durch die DSGVO eingeschränkt werden. „Wenn ich als Unternehmer dem Betriebsrat Daten vorenthalte, mache ich mich strafbar“, sagte Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK), heute, Montag, bei einem Pressegespräch in Linz.
Die Rechte betreffen laut AK etwa Dienstzettel und Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Krankenstandszeiten, Überstunden oder Reisekostenabrechnungen. In der Praxis geschehe es häufig, dass Unternehmen Betriebsräten diese Daten nicht geben - mit dem Verweis auf den strengeren Datenschutz. Das sei falsch, sagt Kalliauer. „Betriebe sind gut beraten, nicht nur Daten an den Betriebsrat zu übermitteln, sondern auch Betriebsvereinbarungen abzuschließen.“ Liegen diese nicht vor, gebe es keine Rechtmäßigkeit. Das bedeute, dass der Arbeitgeber mit hohen Strafen rechnen müsse.
„Feuer am Dach“
Generell sieht Kalliauer beim Thema Datenschutz noch Aufholbedarf. Bei vielen Unternehmen sei „Feuer am Dach“. „Jene, die sich noch nicht damit befasst haben, sollten das schnell tun. Und jene, wo das Thema schon aufgeschlagen hat, nicht überschäumend reagieren.“ Bei der AK gebe es derzeit jedenfalls „eine spürbaren Anstieg“ an Anfragen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung.
Ganz toll in Betrieben mit parteipolitischen Betriebsräten, welche in alle Daten von "politisch" unangenehmen Mitarbeitern einsehen können, um das zu deren Ungunsten und zugunsten von Parteifreunden zu verwenden.
Die Vorstellung ist absurd, dass ich als Unternehmer allen Zulieferern die Geschäftsdaten offen hinlegen muss und keine Sicherheit habe, dass die Daten vor der Konkurrenz sicher sind.
Die Betriebsräte, die die Gewerkschaft entsendet, sind auch in anderen Betrieben tätig - aber so weit denken die Gewerkschafter nicht. Für die Gewerkschaft sind die Unternehmen nur für die Macht der Gewerkschaft da.
Anhang: die GmbH's und besonders die AG's sind in diesem Punkt auf der Eigentümerseite noch viel depperter.
Da kann zwar auf der HV der Vorstand mit Informationen zurückhaltend umgehen, der Aufsichtsrat und die Banken wissen mehr.
Mit dem Gewinn eines gutgehenden Betriebes kann ein Gesellschafter einen bluadigen Versager in der Konkurrenz am Leben erhalten, der schon lang aus dem Markt verschwinden müsste: der Kapitalismus ist der Todfeind der Marktwirtschaft! Da brauchts die Betriebsräte und die Gewerkschafter nicht auch noch.