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Das Jahresende für Registrierkassen

30.Dezember 2017

Dieser enthält den Zählerstand zu Jahresende und ist danach mit einer Finanzministeriums-App zu prüfen. Gute Kassensysteme machen diese Vorgänge vollautomatisch, andere nicht, sagt Steuerberater Jürgen Dornhofer von Deloitte in Linz. "Je kleiner das Geschäft, desto einfacher wahrscheinlich die Kassenlösung und desto weniger Schnittstellen sind programmiert", sagt Dornhofer.

In Restaurants und Lokalen, die am 31. Dezember über Mitternacht geöffnet haben, oder auch bei Taxifahrern ist dieser Jahresbeleg nach Kassaschluss zu erstellen. "Spätestens allerdings vor dem ersten Geschäftsbeginn im Jahr 2018", sagt Dornhofer. Sonst provoziere man eine "Finanzordnungswidrigkeit". Dies könne mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Die Finanz könnte davon ausgehen, dass absichtlich vergessen worden sein könnte und könnte eine Abgabenzahlung schätzen.

Beleg elektronisch übergeben

Auf einen wenig bekannten Aspekt der Registrierkassenpflicht macht der kleine Kassenanbieter Obono aufmerksam: Entgegen der landläufigen Meinung müssen die Belege nicht ausgedruckt dem Kunden mitgegeben werden. Der Beleg könne auch elektronisch übergeben werden, etwa von Handy zu Handy. Berater Dornhofer attestiert, dass diese Variante gesetzeskonform sei, aber weithin unbekannt. Obono-Gründer Simon Tragatschnig: "Tonnen des giftigen, phenolhaltigen Thermopapiers könnten eingespart werden." (sib)

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29. März 2024