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Berufsfotografen: Oberstes Gericht öffnet das Gewerbe für alle

19. Dezember 2013, 00:04 Uhr
Berufsfotografen: Oberstes Gericht öffnet das Gewerbe für alle
Wegen des technischen Fortschritts gebe es für einen reglementierten Zugang zum Fotogewerbe keinen Grund mehr, sagt der Verfassungsgerichtshof. Bild: Weihbold

WIEN/LINZ. Die Berufsfotografie gilt ab sofort nicht mehr als reglementiertes Gewerbe in der Gewerbeordnung. Dies hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestern, Mittwoch, entschieden. Wegen des technischen Fortschritts in der Fotografie gebe es für einen Eingriff in das in der Verfassung verankerte Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung keinen Grund mehr.

Landesinnungsmeister Niklas Fleischmann hält von der generellen Freigabe des Gewerbes naturgemäß wenig. "Da lobt man in Österreich das System der kleinen Handwerksbetriebe und der dualen Ausbildung. Das wird sich im Bereich der Fotografie dann allerdings aufhören. Wenn dreimal so viel Konkurrenz auf dem Markt ist, werden die Betriebe auf eine absolute Mindestgröße schrumpfen." Fleischmann selbst betreibt in Linz ein Fotostudio in vierter Generation seit 1898.

Als Beleg für die zunehmende Konkurrenz führt Fleischmann den Anstieg der Mitgliederzahlen in Oberösterreich seit der Teilfreigabe des Gewerbes im Herbst 2012 an. Waren im Dezember des Vorjahres noch 582 Fotografen angemeldet, so waren es im September 2013 bereits 778. "Das zeigt, wohin die Reise gehen wird. Schließlich haben viele Menschen Fotografie als Hobby, das sie künftig leicht zum Beruf machen können." Private Auftraggeber müssten daher in Zukunft genau aufpassen, wem sie einen Fotoauftrag zutrauen.

70 Prozent ohne Gewinn

Dem Werbefotografen Manfred Lang, der in St. Florian ein Fotostudio betreibt, ist die Freigabe des Gewerbes hingegen "komplett egal". Der Verdrängungswettbewerb, der jetzt schon 70 Prozent der Fotografen ohne Gewinn arbeiten lasse, werde sich noch verschärfen. Nur noch ein geringer Prozentsatz an Profi-Fotografen "wird es schaffen, gut in Nischen weiterzuleben". Ein Berufsschutz ergibt für Lang keinen Sinn, weil es sich beim Fotografen-Gewerbe nicht um Tätigkeiten handle, bei denen die Sicherheit von Menschen abhänge. (sd/uru)

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1  Kommentar
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lancer (3.688 Kommentare)
am 19.12.2013 11:41

...von den ca. 25 Lehrlingen die im Jahr 1972 gemeinsam mit mir die Berufsschule abgeschlossen haben sind nur sehr wenige in diesem eher brotlosen Beruf geblieben. Damals war "Fotograf" aber noch eher ein Handwerk weil das ganze Labor dabei war. Durch die Digitalisierung ab Ende der 80er Jahre, blieb in diesem "Beruf" kein Stein auf dem anderen. So ähnlich wie bei den Schriftsetzern. Das war noch in den 70ern ein sehr gut bezahlter Job, bis der Computersatz in die Redaktionen und Druckereien Einzug hielt. So ändern sich eben die Zeiten !

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