Barrierefreiheit ist seit 1. Jänner Pflicht, Tausende Betriebe sind aber säumig
LINZ/WIEN. Zehn Jahre wäre Zeit für nötige Umbauten gewesen – Wirtschaft kritisiert den Gesetzgeber.
Seit 1. Jänner müssen alle Gebäude, in denen Waren und Dienstleistungen angeboten werden, barrierefrei zugänglich sein. Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde 2005 beschlossen. Zehn Jahre hatten Unternehmen und Organisationen Zeit, Geschäftsflächen in Altbauten zu adaptieren, Stufen zu beseitigen oder Treppenlifte und Behindertentoiletten einzurichten. Trotz der langen Frist dürften Tausende Betriebe bei der Barrierefreiheit säumig sein – ein großer Teil der 24.000 oberösterreichischen Handelsfirmen etwa.
Unternehmer seien zuletzt mit vielen anderen Belastungen wie den Registrierkassen beschäftigt gewesen, Barrierefreiheit sei oft in den Hintergrund getreten, sagt Christian Kutsam, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Oberösterreich: "Viele haben Maßnahmen getroffen, aber nicht unbedingt alles Notwendige."
Wie weit geht Barrierefreiheit?
Die Kammer habe im Vorjahr viel Informationsarbeit geleistet. "Wir werden weiter Bewusstsein schaffen." Dem Vorwurf, zehn Jahre zu wenig getan zu haben, hält Kutsam entgegen, dass sich der Bund selbst eine Ausnahmeregelung gebe. Er muss seine Gebäude erst bis 2019 komplett barrierefrei machen. "Man sollte nicht mehr verlangen, als man selbst bereit ist zu leisten." Die Stadt Wien gibt sich sogar bis Anfang der 2040er-Jahre Zeit.
Thomas Mayr-Stockinger, Obmann-Stellvertreter der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und Fachgruppenobmann der Gastronomie, kritisiert, dass immer noch unklar sei, "wie weit Barrierefreiheit gehen muss". Reichen im Hotel einige barrierefreie Zimmer? Braucht es die Speisekarte in Blindenschrift? Muss man im Handel bis ganz oben im Regal greifen können? Es werde Musterfälle geben müssen, um Klarheit zu haben. Das Gesetz sieht keine verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen vor. Wer sich diskriminiert fühlt, kann ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice beantragen. Gibt es keine Einigung, bleibt die Schadenersatzklage.
Kutsam fordert, dass "Klagen nicht zum Sport wird". Unternehmer seien an Gesprächen und Lösungen interessiert, Mitarbeiter würden Behinderten immer helfen.
Mayr-Stockinger sagt, dass in Oberösterreichs Gastronomie und Hotellerie (7500 Betriebe) alle, denen Umbauten zumutbar seien, diese vorgenommen hätten.
Laut Gesetz muss man nicht umbauen, wenn es unverhältnismäßig wäre, etwa zu teuer in Relation zum Umsatz. Was zumutbar ist, wird im Streitfall vor Gericht geprüft.
Arztpraxen bauten teilweise um
Bei Oberösterreichs 1000 Kassenärzten haben auch noch nicht alle umgebaut. "Soweit es zumutbar war, wurden Ordinationen barrierefrei gemacht", sagt Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser. Neue Verträge werden seit 2010 grundsätzlich nur unter der Bedingung der Barrierefreiheit vergeben. Für Patienten gibt es im Internet eine Liste mit barrierefreien Praxen.
Gunther Trübswasser, Vorsitzender von SOS Menschenrechte, fordert mehr "Ernsthaftigkeit" bei der Wahrung der Grundrechte. Nach zehn Jahren Übergangszeit gebe es viele Ausreden. "Wir werden auf grobe Missstände hinweisen." Die Strafbestimmungen im Gesetz seien sehr schwach, ein Betrieb könne nicht zur Beseitigung der Barriere verurteilt werden. Trübswasser betont, dass es für die Wirtschaft, etwa den Tourismus, eine Chance sei, Angebote für Menschen mit Behinderung zu machen.
Aus dem Sozialministerium heißt es, dass viele Unternehmer in Barrierefreiheit investiert hätten. Der Bund brauche die längere Frist, weil er sehr viele Gebäude habe und Denkmalschutz eine Rolle spiele. Mehr als die Hälfte der Schulen und Ämter sei aber schon barrierefrei.
Bei Landes- und Kommunalgebäuden in Oberösterreich dürfte der barrierefreie Anteil laut Beobachtern bei rund drei Viertel liegen.
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Ausreden. Ausreden. Ausreden.
Ich habe nichts davon gesehen das irgendwo irgendwann mal was diesbezüglich in meiner Gemeinde gemacht wurde.
Nö, die haben nicht mal einen Behindertenparkplatz, für wenn den ?
Gott sei dank gibt es das Handy da kann ich ganz toll den Gemeindesekretär anrufen, der kommt dann 2 Stockwerke runter und behandelt mein Anliegen.
Ist auch recht nett zu mir und er kann ja auch nichts dafür.
Aufzug gibt es natürlich keinen, ist ja ein altes Gebäude.
im Artikel :
" Dem Vorwurf, zehn Jahre zu wenig getan zu haben, hält Kutsam entgegen, dass sich der Bund selbst eine Ausnahmeregelung gebe. Er muss seine Gebäude erst bis 2019 komplett barrierefrei machen. "Man sollte nicht mehr verlangen, als man selbst bereit ist zu leisten." Die Stadt Wien gibt sich sogar bis Anfang der 2040er-Jahre Zeit.
absolut richtig ...
der Gesetzgeber schießt sich ein Eigentor !
obwohl ich NICHT einverstanden bin dass sich manche vor der Aufgabe drücken .. DAS IST NICHT FAIR und zu verurteilen !
Die Sonderstellung der öffentlichen Hand ist auch anderswo zu sehen: Personalinserate der öffentlichen Hand sind nur sporardisch mit den an sich vorgeschriebenen Einkommensangaben bedacht.
Liebe Wirtschaft, wenn dieses Thema für euch neu ist, dann habt ihr wahrscheinlich die seit einigen Jahren vorliegenden ÖNORMEN noch nicht kennen gelernt! Also wird's Zeit!
Ja ja die ÖNORMEN. Da hat man Gesetze und jeweils dazu ein paar ÖNORMEN die man wissen muss, dass es diese gibt und dann darf man diese um eine Schweinekohle kaufen. Selbst die Wirtschaftskammer hilft dir da nicht weiter.
Barrierefreiheit gilt nicht nur für Rollstuhlfahrer, auch Ältere, Mütter oder Väter mit Kinder(wagen), Seh- und Hörbeeinträchtigte, frisch Operierte, Personen mit Krankheiten wie MS, ... fallen in diese Sparte. Jetzt möchte ich nicht wissen, wie viele Personen in ihrem Leben einmal in einer dieser Situation sind! Wer sagt ich bestimmt nicht, ist unglaubwürdig!!!
die Verhältnismäßigkeit soll bei Umbauten auch ein Kriterium sein, wenn sich vielleicht einmal im Jahr ein Behinderter in eine abgelegene Arztpraxis, ausgerechnet im 3 Stock aussucht, da sollte der Hausverstand soweit ausgebildet sein, das so ein unterfangen nicht möglich ist.
amha:
Das man beim Arzt nicht genommen wird, kann jedem Patienten passieren, das hängt nicht unbedingt mit dem Rolli zusammen.
Es hängt mit der geringen Anzahl an Praxen mit barrierefreiem Zugang zusammen!
Anscheinend geht es nicht ohne Beleidigung, falls sich jemand erdreistet andere Ansichten zu haben.
Meinst du Hepudepp, der von wegen Hausverstand rumstänkert? Hätte einen Neujahrswunsch an dich, Sturzi: ignorier mich doch bitte - und verfolge mich nicht ständig mit deinen Anpatzereien.
Anscheinend geht es doch nicht ohne Beleidigung.
Und dazu noch ein bombiger Verfolger.
Verfolgungswahn ?
2016 wird es einen Rekord an Betriebsschließungen geben.
Wetten?
Was hat das jetzt mit der Barrierefreiheit zu tun ?
Das es Lösungen gibt habe ich ja bereits weiter oben geschrieben, nicht immer muss das Gesetz etwas bestimmen.