Übernahme im Welser Welas: 70 Millionen Euro Kartellstrafe für Rewe
WIEN/WELS. Der deutsche Handelskonzern (Billa, Bipa, Penny und Adeg) fasste die bisher höchste in Österreich verhängte Strafe aus.
Die Billa-Mutter Rewe muss die bisher höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe zahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht erhöhte die vom Kartellgericht ursprünglich festgesetzte Geldbuße in Höhe von 1,5 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro, wie der OGH am Dienstag bekanntgab.
Grund ist die verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses. Der Rewe-Fall liegt bereits mehrere Jahre zurück: Mitte 2018 übernahm die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun Billa Plus) Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel im WELAS Park Einkaufszentrum in Wels, wo zuvor die Weiß Handels GmbH einen Lebensmitteleinzelhandel betrieben hatte.
- Lesen Sie hier: Nach Übernahme im Welser Welas: Bußgeld für Rewe
Dieser Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht als Zusammenschluss angemeldet.
Strafe basiert auf Jahresumsatz
Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von mehr als 92 Milliarden Euro im Jahr 2023. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes, also bis zu 9 Milliarden Euro.
"Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird", erklärte der Oberste Gerichtshof. Man habe als OGH "bereits mehrfach klargestellt, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich ist."
Die zuvor höchsten Kartellstrafen erhielten im Rahmen des Baukartells Porr (62,4 Millionen Euro) und Strabag (45,4 Millionen Euro).
Die BWB reagiert wie folgt auf die aktuelle Entscheidung: „In Österreich haben wir nur das Instrument der Fusionskontrolle, die Preiserhöhungen, welche durch Marktkonzentration entstehen, aufhalten kann. Diese dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Entscheidung und die Höhe der Geldbuße ist eine Ermahnung, die Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen in Österreich ernst zu nehmen. Die BWB hat eine Klarstellung vor dem Obersten Gerichtshof nun erreicht.“
Ich bezweifle dass so eine wichtige Meldung einfach verschlafen wurde.
Es gibt ganz klare Schritte die ganz genau eingehalten müssen. Vielleicht war was anderes im Spiel.
Der Marcel wird es richten oder einen neuen Job suchen müssen 😎
Ein bisschen übertrieben, nur weil eine Meldung nicht erfolgt ist.
Die fehlende "Anmeldung" des Zusammenschlusses mit einem so kleinen Unternehmen, das man angeblich so auch vor der Insolvenz schützte und weiteren Schaden für andere verhinderte, wird von unserem Beamtenstaat also derart hoch bestraft.
Aber weniger im Interesse der Kunden, was ich für eine reine Schutzbehauptung halte. Das Gegenteil ist der Falle, es handelt sich um eine reine Machtdemonstration der Beamtenschaft. Und das in einer Zeit, wo sich immer mehr Konzerne aus Österreich zurück ziehen!
Das sehe ich anders.
Das sind keine Kavaliersdelikte.
Doch das Kartellgericht siehts offenbar als kleinen Fauxpas... so wie beim Schweissgerätehersteller - mehr als ein Jahrzehnt die Kunden über den Tisch gezogen... und dann gibts als Strafe ein paar hunderttausend Euro...
Offenbar gibts geduldeten Betrug....
Das Kartellgericht versteht die geringe Bedeutung dieses Zusammenschlusses, also wenig relevant betreffend Kartellbildung.
Der OGH vollzieht nur penibel die Gesetztestexte.
Letztere dürften zu extrem ansetzen.
Hätte das bei SPAR genausoviel gekostet ?
Vielleicht mehr. Die Strafe richtet sich nach Umsatz.
Offenbar weniger nach der Relevanz oder Schwere der Tat.
Es sind ja alles "bis zu"-Strafen.
Das Kartellgericht verhängt eine Strafe von 1,5 Mio. Euro.
Die nächste Instanz erhöht auf 70 Mio. Euro.
Fazit:
das Kartellgericht in AUT verhängt offenbar Strafen in homöopathischer Höhe ....
Falsche Logik. Es sind eher die 70 Mio. komplett überzogen, weil es sich um eine fehlende Meldung eines unwesentlichen Zusammenschlusses bzw. Übernahme eines verhältnismäßig kleinen Einzelhändlers handelte.
Solange es nur so eine Strafe ist schüttelt sich REWE ab wie ein nasser Hund. Wird 1:1 dem Kunden weitergegeben.
Das ist den hoch bezahlten Beamten in Wien egal, denn die kaufen beim Meinl am Graben. 😉
70 mio. ein klacks? lol, nichtmal für rewe!
natürlich zahlt der Kunde. oder glaubst du der Onkel aus Amerka?
Die REWE-Group kann, so wie einige andere ertappte Großunternehmen, ebenfalls ihren Verhaltenscodex sofort einstampfen.
VERHALTENSKODEX DER REWE GROUP
Grundsatz: „Lassen Sie uns gemeinsam Vorbild durch richtiges Handeln sein.“
#3
FAIR
„Es versteht sich von selbst, dass die REWE Group sich gegenüber Marktteilnehmenden stets korrekt verhält. Fairer Wettbewerb ist der Motor unserer Marktwirtschaft…………!
WIR FÜHREN EINEN FAIREN WET TBEWERB.
An Kartellabsprachen mit anderen Marktteilnehmern beteiligen wir uns nicht. Das gilt auch für alle Handlungen, die das Ziel haben, den Wettbewerb rechtswidrig zu beeinflussen.
Wir gehen verantwortungsvoll mit unserer Wettbewerbsposition um und achten darauf, dass wir andere Marktteilnehmende nicht wettbewerbswidrig behindern oder gegen die Vorgaben des Kartellrechts verstoßen.“
Das aufgedeckte Fehlverhalten von REWE zeigt, wie auch dieser Konzern uns alle an der Nase herumführt.
70 MIO sind noch viel zu wenig.
Kapierst du das auch nicht?
Es geht hier nur um eine fehlende Meldung, aber ansonsten absolut kein Fehlverhalten oder irgendwelche Vergehen!
"Es geht hier nur um eine fehlende Meldung...." @spoe sind sie ein bezahlter REWE-Troll? Anders ist Ihr verniedlichender Kommentar nicht zu erklären.
Fakt ist:
"....... Der Oberste Gerichtshof (OGH) erhöhte die vom Kartellgericht festgesetzte Geldbuße von 1,5 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro. GRUND ist die VERBOTENE DURCHFÜHRUNG EINES ZUSAMMENSCHLUSSES. "
„Die Entscheidung und die Höhe der Geldbuße ist eine Ermahnung, die ANMELDEPFLICHT von Zusammenschlüssen in Österreich ernst zu nehmen“, hieß es von der Bundeswettbewerbsbehörde "„Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird“, erklärte der OGH.
Immer noch ein Nichtkapierer?
Der Zusammenschluss wurde als verboten gewertet, weil keine Meldung erfolgte.
Das ist offenbar meldepflichtig, aber in diesem Fall nicht genehmigungspflichtig!
Kommt dann ähnliches für das Pro-Kaufland oder dem Taborland-Nachfolger?
Auch dort hat sich Billaplus, vormals Merkur statt dem Weiß-Supermarkt eingenistet.
Darf man, aber man muss eine Meldung machen.
nicht so schlimm kann man ja steuerlich regeln
Kartell hin oder her die 5 Konzerne haben ohnehin das Sagen
REWE, Spar, ALDI, Lidl.
Wer ist der Fünfte ?
Kurios, aber am Ende zahlen es ohnehin die Kunden.
Ja, wo soll ein Handelskonzern sonst sein Geld hernehmen als von den Kunden ?
Nein. Eben nicht, weil es Konkurrenz gibt die ja keine 70 Mio. Strafe zahlt.
Darum gut, dass zumindest noch auf ein Mindestmaß an Wettbewerb geachtet wird
Die nicht erfolgte Meldung ändert nun was am Wettbewerb?