Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Übernahme im Welser Welas: 70 Millionen Euro Kartellstrafe für Rewe

Von nachrichten.at/apa, 04. Februar 2025, 11:24 Uhr
Der Oberste Gerichtshof erhöhte die Strafe deutlich. Bild: RobertHarson

WIEN/WELS. Der deutsche Handelskonzern (Billa, Bipa, Penny und Adeg) fasste die bisher höchste in Österreich verhängte Strafe aus.

Die Billa-Mutter Rewe muss die bisher höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe zahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht erhöhte die vom Kartellgericht ursprünglich festgesetzte Geldbuße in Höhe von 1,5 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro, wie der OGH am Dienstag bekanntgab.

Grund ist die verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses. Der Rewe-Fall liegt bereits mehrere Jahre zurück: Mitte 2018 übernahm die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun Billa Plus) Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel im WELAS Park Einkaufszentrum in Wels, wo zuvor die Weiß Handels GmbH einen Lebensmitteleinzelhandel betrieben hatte.

Dieser Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht als Zusammenschluss angemeldet.

Strafe basiert auf Jahresumsatz

Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von mehr als 92 Milliarden Euro im Jahr 2023. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes, also bis zu 9 Milliarden Euro.

"Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird", erklärte der Oberste Gerichtshof. Man habe als OGH "bereits mehrfach klargestellt, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich ist."

Die zuvor höchsten Kartellstrafen erhielten im Rahmen des Baukartells Porr (62,4 Millionen Euro) und Strabag (45,4 Millionen Euro).

Die BWB reagiert wie folgt auf die aktuelle Entscheidung: „In Österreich haben wir nur das Instrument der Fusionskontrolle, die Preiserhöhungen, welche durch Marktkonzentration entstehen, aufhalten kann. Diese dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Entscheidung und die Höhe der Geldbuße ist eine Ermahnung, die Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen in Österreich ernst zu nehmen. Die BWB hat eine Klarstellung vor dem Obersten Gerichtshof nun erreicht.“

mehr aus Wirtschaft

Google distanziert sich nicht mehr von KI-Waffen

Gusenbauer zu Signa: Benko war "Erst-Entscheider", Geschäftsführer nur "Statisten"

Palfinger rechnet mit deutlichem Ergebnisrückgang

Insolvente Goldwelt sperrt neun Standorte zu

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

26  Kommentare
26  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
tituspullo (2.189 Kommentare)
am 04.02.2025 20:27

Ich bezweifle dass so eine wichtige Meldung einfach verschlafen wurde.
Es gibt ganz klare Schritte die ganz genau eingehalten müssen. Vielleicht war was anderes im Spiel.

lädt ...
melden
antworten
tituspullo (2.189 Kommentare)
am 04.02.2025 20:22

Der Marcel wird es richten oder einen neuen Job suchen müssen 😎

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 04.02.2025 19:27

Ein bisschen übertrieben, nur weil eine Meldung nicht erfolgt ist.

Die fehlende "Anmeldung" des Zusammenschlusses mit einem so kleinen Unternehmen, das man angeblich so auch vor der Insolvenz schützte und weiteren Schaden für andere verhinderte, wird von unserem Beamtenstaat also derart hoch bestraft.

Aber weniger im Interesse der Kunden, was ich für eine reine Schutzbehauptung halte. Das Gegenteil ist der Falle, es handelt sich um eine reine Machtdemonstration der Beamtenschaft. Und das in einer Zeit, wo sich immer mehr Konzerne aus Österreich zurück ziehen!

lädt ...
melden
antworten
betterthantherest (39.627 Kommentare)
am 04.02.2025 20:47

Das sehe ich anders.
Das sind keine Kavaliersdelikte.

Doch das Kartellgericht siehts offenbar als kleinen Fauxpas... so wie beim Schweissgerätehersteller - mehr als ein Jahrzehnt die Kunden über den Tisch gezogen... und dann gibts als Strafe ein paar hunderttausend Euro...

Offenbar gibts geduldeten Betrug....

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 05.02.2025 14:29

Das Kartellgericht versteht die geringe Bedeutung dieses Zusammenschlusses, also wenig relevant betreffend Kartellbildung.

Der OGH vollzieht nur penibel die Gesetztestexte.
Letztere dürften zu extrem ansetzen.

lädt ...
melden
antworten
azways (6.560 Kommentare)
am 04.02.2025 18:24

Hätte das bei SPAR genausoviel gekostet ?

lädt ...
melden
antworten
tituspullo (2.189 Kommentare)
am 04.02.2025 20:23

Vielleicht mehr. Die Strafe richtet sich nach Umsatz.

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 05.02.2025 14:31

Offenbar weniger nach der Relevanz oder Schwere der Tat.
Es sind ja alles "bis zu"-Strafen.

lädt ...
melden
antworten
betterthantherest (39.627 Kommentare)
am 04.02.2025 18:22

Das Kartellgericht verhängt eine Strafe von 1,5 Mio. Euro.

Die nächste Instanz erhöht auf 70 Mio. Euro.

Fazit:
das Kartellgericht in AUT verhängt offenbar Strafen in homöopathischer Höhe ....

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 04.02.2025 19:29

Falsche Logik. Es sind eher die 70 Mio. komplett überzogen, weil es sich um eine fehlende Meldung eines unwesentlichen Zusammenschlusses bzw. Übernahme eines verhältnismäßig kleinen Einzelhändlers handelte.

lädt ...
melden
antworten
sergio_eristoff (3.447 Kommentare)
am 04.02.2025 17:20

Solange es nur so eine Strafe ist schüttelt sich REWE ab wie ein nasser Hund. Wird 1:1 dem Kunden weitergegeben.

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 04.02.2025 19:30

Das ist den hoch bezahlten Beamten in Wien egal, denn die kaufen beim Meinl am Graben. 😉

lädt ...
melden
antworten
Tebasa1781 (875 Kommentare)
am 04.02.2025 20:10

70 mio. ein klacks? lol, nichtmal für rewe!

lädt ...
melden
antworten
hehe77 (175 Kommentare)
am 04.02.2025 17:13

natürlich zahlt der Kunde. oder glaubst du der Onkel aus Amerka?

lädt ...
melden
antworten
Juni2013 (11.986 Kommentare)
am 04.02.2025 17:03

Die REWE-Group kann, so wie einige andere ertappte Großunternehmen, ebenfalls ihren Verhaltenscodex sofort einstampfen.
VERHALTENSKODEX DER REWE GROUP
Grundsatz: „Lassen Sie uns gemeinsam Vorbild durch richtiges Handeln sein.“
#3
FAIR
„Es versteht sich von selbst, dass die REWE Group sich gegenüber Marktteilnehmenden stets korrekt verhält. Fairer Wettbewerb ist der Motor unserer Marktwirtschaft…………!
WIR FÜHREN EINEN FAIREN WET TBEWERB.
An Kartellabsprachen mit anderen Marktteilnehmern beteiligen wir uns nicht. Das gilt auch für alle Handlungen, die das Ziel haben, den Wettbewerb rechtswidrig zu beeinflussen.
Wir gehen verantwortungsvoll mit unserer Wettbewerbsposition um und achten darauf, dass wir andere Marktteilnehmende nicht wettbewerbswidrig behindern oder gegen die Vorgaben des Kartellrechts verstoßen.“
Das aufgedeckte Fehlverhalten von REWE zeigt, wie auch dieser Konzern uns alle an der Nase herumführt.
70 MIO sind noch viel zu wenig.

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 04.02.2025 19:31

Kapierst du das auch nicht?
Es geht hier nur um eine fehlende Meldung, aber ansonsten absolut kein Fehlverhalten oder irgendwelche Vergehen!

lädt ...
melden
antworten
Juni2013 (11.986 Kommentare)
am 04.02.2025 21:18

"Es geht hier nur um eine fehlende Meldung...." @spoe sind sie ein bezahlter REWE-Troll? Anders ist Ihr verniedlichender Kommentar nicht zu erklären.
Fakt ist:
"....... Der Oberste Gerichtshof (OGH) erhöhte die vom Kartellgericht festgesetzte Geldbuße von 1,5 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro. GRUND ist die VERBOTENE DURCHFÜHRUNG EINES ZUSAMMENSCHLUSSES. "
„Die Entscheidung und die Höhe der Geldbuße ist eine Ermahnung, die ANMELDEPFLICHT von Zusammenschlüssen in Österreich ernst zu nehmen“, hieß es von der Bundeswettbewerbsbehörde "„Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird“, erklärte der OGH.

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 05.02.2025 14:33

Immer noch ein Nichtkapierer?

Der Zusammenschluss wurde als verboten gewertet, weil keine Meldung erfolgte.
Das ist offenbar meldepflichtig, aber in diesem Fall nicht genehmigungspflichtig!

lädt ...
melden
antworten
NeujahrsUNgluecksschweinchen (31.603 Kommentare)
am 04.02.2025 16:19

Kommt dann ähnliches für das Pro-Kaufland oder dem Taborland-Nachfolger?
Auch dort hat sich Billaplus, vormals Merkur statt dem Weiß-Supermarkt eingenistet.

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 05.02.2025 14:33

Darf man, aber man muss eine Meldung machen.

lädt ...
melden
antworten
Gugelbua (33.433 Kommentare)
am 04.02.2025 14:37

nicht so schlimm kann man ja steuerlich regeln

Kartell hin oder her die 5 Konzerne haben ohnehin das Sagen

lädt ...
melden
antworten
gutmensch (17.670 Kommentare)
am 04.02.2025 15:14

REWE, Spar, ALDI, Lidl.

Wer ist der Fünfte ?

lädt ...
melden
antworten
Kopfnuss (11.827 Kommentare)
am 04.02.2025 11:36

Kurios, aber am Ende zahlen es ohnehin die Kunden.

lädt ...
melden
antworten
schubbi (5.497 Kommentare)
am 04.02.2025 12:34

Ja, wo soll ein Handelskonzern sonst sein Geld hernehmen als von den Kunden ?

lädt ...
melden
antworten
xxpg321 (18 Kommentare)
am 04.02.2025 13:14

Nein. Eben nicht, weil es Konkurrenz gibt die ja keine 70 Mio. Strafe zahlt.
Darum gut, dass zumindest noch auf ein Mindestmaß an Wettbewerb geachtet wird

lädt ...
melden
antworten
spoe (16.733 Kommentare)
am 05.02.2025 14:34

Die nicht erfolgte Meldung ändert nun was am Wettbewerb?

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen