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31.000 bäuerliche Betriebe, aber 130.000 Wähler

Von Roland Vielhaber   21.Jänner 2021

Am Sonntag wird in Oberösterreich mit der Landwirtschaftskammer-Wahl das Wahljahr 2021 (mit den Landtags- und Gemeinderatswahlen im Herbst) eingeläutet. OÖN-Leser haben sich aber schon gewundert, warum es zum Auftakt bei rund 31.000 landwirtschaftlichen Betrieben nicht weniger als 130.000 Wahlberechtigte gibt.

Tatsächlich wird dieses Thema immer wieder diskutiert. So drängten die Grünen Bäuerinnen und Bauern vor einigen Monaten auf eine Änderung. Durch den Strukturwandel und das damit verbundene Höfesterben würden bei den Wahlberechtigten immer mehr Pensionisten aus der Landwirtschaft aktiven Bauern gegenüberstehen. Bei der Wirtschaftskammer- und Arbeiterkammerwahl sind Pensionisten nicht wahlberechtigt.

Anlässlich einer Gesetzesnovelle im Jahr 1996 wurde vom Landtag nach einer intensiven Diskussion freilich entschieden, dass Übergeber, die ihren Hauptwohnsitz weiterhin am übergebenen Betrieb haben, wahlberechtigt sind. Damals wurde argumentiert, dass Übergeber im Regelfall Ausgedingeleistungen erhalten und durch die Mitarbeit am Hof im Regelfall weiterhin in das bäuerliche Familienunternehmen integriert sind.

Grob gesagt, ist außerdem jeder, der zwei Hektar eines landwirtschaftlichen Grundstücks besitzt, wahlberechtigt. Dabei ist es egal, ob der- oder diejenige die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Auch wer in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeitet oder mit einem Landwirt verheiratet ist, darf seine Stimme abgeben. Auch Kinder, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter und sogar Enkel sind stimmberechtigt, sofern sie hauptberuflich im Betrieb ihrer Verwandten mitarbeiten.

Dazu kommen noch Molkereien und bäuerliche Genossenschaften, wie etwa das Lagerhaus.

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23. April 2024