Verjährt: Missbrauchsverfahren gegen Langlauf-Trainer eingestellt
Das weitere Wirken des Betreuers im oberösterreichischen Sport ist ungewiss
Anfang März brachten die OÖN sexuelle Übergriffe auf teils minderjährige Langläuferinnen in den 1990er-Jahren ans Tageslicht. Mehre Betroffene meldeten sich. Knapp fünf Monate später wurde das Ermittlungsverfahren gegen den oberösterreichischen Trainer eingestellt. "Wegen Verjährung", bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz gestern, ohne nähere Angaben zu machen. Die Verjährungsfrist hängt vom Grad des Delikts ab: Bei schweren Vergehen gelten oft zehn Jahre, die mit der Vollendung des 18. Lebensjahres zu laufen beginnen. Auch Ausweitungen sind möglich. Demnach kam das mutige Outing der Betroffenen im März dieses Jahres für eine juristische Verfolgung offenbar zu spät.
Disziplinarverfahren startet
Wie es mit dem ehemaligen Landestrainer nun weitergeht, ist offen. Der Ball liegt vorerst beim Bundesheer. Dieses hatte den Betreuer nach Bekanntwerden der Vorwürfe von seiner Anstellung im Heeressportstützpunkt auf der Linzer Gugl abgezogen und sprach eine "Dienstverwendung" in Wien aus. Nach Abschluss der Ermittlungen der Behörden wird sich nun eine Disziplinarkommission des Heeres die Causa ansehen und mögliche Konsequenzen daraus ziehen. "Bis dahin wird er in Wien bleiben", erklärte eine Ministeriumssprecherin. Der Abkommandierte selbst dürfte bisher allerdings nicht viel Zeit in der Bundeshauptstadt verbracht haben. Heeresquellen berichten, dass der Trainer nach einem längeren Krankenstand eine Kur in Bad Leonfelden angetreten hatte. Dort ist übrigens mit Alfred Hartl jener Mann Langzeit-Bürgermeister, der bis 2014 25 Jahre lang Landessportdirektor und Vorgesetzter des Trainers war. Also auch in den 90ern, als sich die Übergriffe auf die Langläuferinnen ereignet haben sollen. Außerdem soll der Betreuer zuletzt trotz Versetzung weiter Athleten in Linz betreut haben. Auf privater Basis.
Für Hartls Nachfolger, Gerhard Rumetshofer, droht der Trainer zur heißen Kartoffel zu werden. Sollte er vom Bundesheer zurück in das Heeressportzentrum auf der Gugl versetzt werden, würde er im angebundenen Olympiazentrum wieder auf Nachwuchssportler treffen. Und eine juristische Reinwaschung in Form einer Verjährung kann die im Raum stehenden Anschuldigungen letztendlich nicht widerlegen.
Dementsprechend zurückhaltend ist auch die Reaktion aus dem Büro von Sportlandesrat Markus Achleitner. Obwohl die möglichen Szenarien überschaubar sind, heißt es auf OÖN-Nachfrage, dass man noch die Entscheidung des Bundesheeres abwarten wolle. Erst dann werde man sich äußern.
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gewisse delikte verjähren nie.warum ist es bei Sexualdelikten nicht auch so.nur verstehe ich nicht,warum die Damen damals nicht schon eine anzeige gemacht haben.so ein delikt,ist nicht zu entschuldigen,aber damals hätte der Täter wenigstens eine strafe bekommen.österreich ist hinkt gegen Amerika für solche strafen hinterher.
Bei Gewalt-, Freiheits- und Sexualdelikten gegen Minderjährige – wenn also jemand bis zum 18. Lebensjahr Opfer einer solchen Tat geworden ist – beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers zu laufen. Ist z.B. jemand im Alter von sechs Jahren Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden, verjährt die Straftat frühestens mit Vollendung des 33. Lebensjahres (ohne Penetration und ohne dass dieser zu einer schweren Körperverletzung oder Schwangerschaft geführt hätte); spätestens mit Vollendung des 48. Lebensjahres des Opfers, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge gehabt hat. Allerdings muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass ein langer Zeitablauf die Nachweisbarkeit der Tat in der Regel erheblich erschwert.
Im Übrigen tritt die Verjährung nicht ein, wenn der Täter während der Verjährungsfrist neuerlich einen Missbrauch begeht, bevor die Verjährungs Frist abgelaufen ist.
Österreich
In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Abs. 1 Z 1 öStGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207b Abs. 1 StGB). 2003 wurde schließlich auch das Schutzalter für homosexuelle Handlungen unter Männern von 18 auf 14 Jahre gesenkt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. Januar 2003 die bis dahin geltende Ungleichbehandlung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft hatte.[15]
Verjährung ?!!
Auch bei Unzucht mit Minderjährigen gleicht unsere Rechtsprechung der einer Bananenrepublik.
Wir bräuchten in Österreich ein eigenes Sexministerium mit dem Mag. Hollerwöger als Minister. Das wäre der richtige Experte. Meine Meinung. Siehe Video.
https://www.youtube.com/watch?v=xZcSA87i824
Sollte es erwiesen sein dass sich Jemand an Kindern vergangen hat wäre ich dafür so wie in Amerika den gesamten Umkreis in dem der Täter lebt zu informieren und ihn für jedes öffentliche Amt (zB. Trainer eines Sportvereins) lebenslang zu sperren.
Diese Leute sind krank und deren Verhalten wird sich auch nach Jahren nicht ändern!
Des kannst echt ned sein..... Da ist mir jeder Eigenblutdoper beim Arsch lieber und der wird sofort gesperrt und verjagt...
Es kennen ihn eh alle in der Sportbetreuerszene.
Ein Unrechtsbewusstsein ist nicht wirklich vorhanden in dieser Männer-Generation der selbsternannten Mädchen-in-die-Sexualität-Einführer. Vor zwanzig Jahren galt man noch als cool, heute soll's kriminell sein?
Nachdenklich werden solche Typen meist erst, wenn sie hören: Dann stell' dir bitte so einen wie dich mit deiner eigenen Tochter vor.