Haftstrafe für Doping-Arzt
MÜNCHEN. Der Erfurter Arzt Mark S., der auch zahlreiche österreichische Kunden hatte, ist gestern am Landgericht München II wegen Dopings zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und einem Berufsverbot von drei Jahren verurteilt worden.
In dem ersten großen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes im Jahr 2015 sprach das Gericht auch die vier Helfer des Erfurter Arztes schuldig. Das Netzwerk war Anfang 2019 während der Nordischen WM in Seefeld aufgeflogen.
Deutsche Sportfunktionäre hoffen, dass von dem Verfahren ein abschreckendes Signal an Betrüger ausgeht. Nachdem Doping Ende 2015 in Deutschland als Straftat eingestuft worden war, war dieses Verfahren das erste aus dem Spitzensport. DOSB-Präsident Alfons Hörmann prognostizierte zuletzt, dass der Prozess und das Urteil "Auswirkungen auf den gesamten Weltsport" haben werde.
Geldstrafe für Wurm
Der ehemalige Skilangläufer Harald Wurm, der mit Mark S. in Verbindung gebracht wurde, ist in Innsbruck von den Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und vom Vergehen des schweren Betrugs freigesprochen worden. Verurteilt wurde der 36-jährige Tiroler aber wegen falscher Beweisaussage. Wurm muss eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 15 Euro – also insgesamt 4500 Euro – bezahlen. Die Hälfte davon wurde ihm bedingt nachgesehen.