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Wiener Blut bleibt auf dem Spielplan: Auch Botwinow in der Doppelrolle

Von chz   10.Mai 2012

Landesgericht Leoben, Mittwochvormittag. Michail Botwinow, ein im vorigen Jahrhundert im nationalen Interesse Österreichs eingebürgerter Russe, wird wegen einer Falschaussage (noch nicht rechtsgültig) zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten bedingt verurteilt. Der 44-jährige Ex-Langlaufprofi, der für Österreich (und vermutlich auch für sich selbst) zwei olympische Medaillen gewann (Silber 2002, Bronze 2006), hatte vor Beamten der Soko Doping behauptet, nie ein Kunde der ominösen österreichischen Blutdoping-Tankstelle Humanplasma gewesen zu sein. Er wurde daraufhin wegen falscher Beweisaussage angezeigt. Seine vermeintliche Entlastungszeugin Stephanie Graf-Zitny war nicht zur gestrigen Verhandlung gekommen. Die ehemalige Weltklasse-Läuferin, die zumindest einmal die Wiener Blutbank besucht hat, ist schwanger und wollte nicht nach Leoben reisen. Richter Richard Gollner genügte bei der Urteilsfindung die Aussage des Ex-Geschäftsführers Rudolf Meixner, der Botwinow bei Humanplasma gesehen haben will.

Am Ende des Tages und nach der Nichtigkeitsbeschwerde von Botwinows Anwalt gegen das Urteil verlässt der ehemalige Profi-Sportler mit einer Doppelrolle die Bühne. Der vermeintliche Täter fühlt sich als Opfer. Und kann mit nicht gerade unerwarteter Unterstützung rechnen. Walter Mayer, Vater des österreichischen Langlaufwunders, kündigte gestern in einem Gespräch mit den OÖNachrichten eine Verleumdungsklage gegen den ehemaligen Humanplasma-Geschäftsführer Meixner an. „Dass das Gericht so einem Zeugen Glauben schenkt, verstehe ich nicht. Was Meixner behauptet, stimmt schlicht und einfach nicht“, sagte Mayer, der selbst (nicht rechtswirksam) wegen mehrerer Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz verurteilt ist. Seine Erklärung für das gestrige Botwinow-Urteil: „Man will uns systematisch fertigmachen.“ Auch Mayer spielt die Doppelrolle. Und das Humanplasma-Theater bleibt auf dem Spielplan der tragisch-komischen Bühne des österreichischen Sports.

 

Wo das Gericht zum Sportplatz wird

Fall Hoffmann: Der Langlauf-Olympiasieger beruft gegen seine sechsjährige Sperre vor dem Schiedsgericht der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA. Diese ist nach der „Tonband-Affäre“ derzeit nur eingeschränkt handlungsfähig. Gestern wurde Peter Domschitz, Abteilungsleiter im Sportministerium, zum Prokuristen bestellt. Ein neuer Geschäftsführer wird gesucht.

Fall Mayer: Der Ex-ÖSV-Trainer beruft gegen sein Doping-Urteil (zwölf Monate beding) und hat gegen Zeugen, die ihn belastet haben, Klagen eingereicht.

Fall Turin: Im seit 2009 in Italien laufenden Prozess gegen ÖSV-Leute wegen des Dopingskandals bei Olympia 2006 gibt es am Freitag das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft.

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29. März 2024