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Doping-Prozess gegen ÖSV-Mitglieder geht weiter

Von nachrichten.at (cs)   26.April 2010

Vor dem Gericht in der piemontesischen Stadt Susa werden keine Zeugen angehört werden. In Absprache mit der Staatsanwalt hat die Verteidigung der Angeklagten mit Richterin Alessandra Danieli vereinbart, dass vorerst nur die Sachverständige angehört werden. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft diverse Gutachten angeordnet.

Staatsanwalt legt Gutachten vor

Die Turiner Staatsanwaltschaft wird Parteigutachten der gerichtsmedizinischen Abteilung der Universität Genua vorlegen. Dieses Gutachten bestand in genetischen DNA-Untersuchungen von Substanzen, die im Laufe von Durchsuchungen in San Sicario und Pragelato beschlagnahmt worden waren.

Ferner sollten die technischen Gutachter feststellen, ob das genetische Profil der beschlagnahmten Substanzen denjenigen Urinproben zugeordnet werden kann, die österreichische Langlauf- und Biathlonathleten bei den Antidopingkontrollen während der Olympischen Winterspiele 2006 in Turin abgegeben hatten und im Laboratoire Suisse d'Analyse de Dopage in Lausanne aufbewahrt sind.

Fragliches Blutgruppen-Gutachten?

"Zu diesem Gutachten ist anzumerken, dass alle Urinproben nicht in versiegelten Fläschchen gelagert waren, was sicherlich eine Reihe von Einwänden seitens der Verteidigung mit sich bringen wird", sagte der Südtiroler Rechtsanwalt Wolfgang Burchia. Burchia vertritt ÖSV-Präsident Schröcksnadel.

Die Staatsanwaltschaft will außerdem ein Parteigutachten von Professor Giovanni Melioli vorlegen, das die Feststellung der Blutgruppen zum Gegenstand hatte. Dieses Gutachten ist laut der Verteidigung in wissenschaftlicher Hinsicht sehr fraglich. Vorgelegt wird auch ein Gutachten der Chemieabteilung der Universität Turin. Hier geht es um Blutwerte aus denen man ersehen kann, dass keiner der Athleten irgendwelche Substanzen eingenommen hätte

Schröcksnadel-Anwalt: "Einnahme von Dopingmitteln" nicht erwiesen

"Unser Gutachter sind zum Schluss gekommen, dass in den von der Staatsanwaltschaft Turin angeordneten Sachverständigengutachten der Beweis für die Einnahme von Dopingmitteln nicht erbracht wurde. Ferner wurden keine Dopingspuren in den gesicherten Flüssigkeiten gefunden. Es wird daher eine sehr technische Verhandlung werden", meinte Burchia.

Angeklagt sind bei diesem Prozess neben Schröcksnadel und Markus Gandler auch Ex-ÖSV-Coach Walter Mayer, der ehemalige Langlauf-Cheftrainer Emil Hoch, der Sportmediziner Peter Baumgartl, sowie auf Athletenseite die Ex-Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann sowie die Langläufer Martin Tauber, Johannes Eder und Jürgen Pinter.

Laut Anklageschrift wird Schröcksnadel und Gandler Begünstigung von Doping vorgeworfen. Die Athleten werden des Gebrauchs von Dopingmitteln beschuldigt. Ihnen drohen laut Artikel 9 des italienischen Anti-Doping-Gesetzes bis zu zwei Jahren Haft, die jedoch im Rahmen des allgemeinen Strafnachlasses ohnehin nicht zur Anwendung kommen werden.

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