OÖ-Fußballverband führt „Lizenz“ für die OÖ-Liga ein
LINZ. Ab der Saison 2023/2024 werden jene infrastrukturellen Mindestanforderungen, die für die Regionalliga gelten, auch in der OÖ-Liga eingeführt.
Der OÖ-Fußballverband hat das beschlossen, wovon die OÖNachrichten bereits im Sommer berichtet haben: Ab der Saison 2023/24 werden jene infrastrukturellen Mindestanforderungen, die für die Regionalliga gelten, auch in der OÖ-Liga eingeführt.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer in die OÖ-Liga aufsteigen oder an dieser teilnehmen will, muss gewisse infrastrukturelle Maßnahmen einhalten - und kann in späterer Folge auch einem Gang in die dritthöchste Spielklasse aufgrund fehlender Infrastruktur nicht mehr ausweichen. Bis 1. März müssen alle Klubs die geforderten Unterlagen einreichen. Zudem hat der OÖFV beschlossen, dass die Vereine eine Förderung von 30 Prozent der Gesamtkosten bis zu einer maximalen Höhe von 5.000 Euro für alle erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Erfüllung der A-Kriterien der Infrastruktur-Bestimmungen erhalten. Bei einem Nichteinhalten droht der betroffenen Sportanlage das Entziehen der Zulassung - und somit die Teilnahme an der OÖ-Liga.
In der laufenden Saison ist es ein letztes Mal möglich, aus infrastrukturellen Gründen auf den Aufstieg zu verzichten. Das wurde von den Klubs in der Vergangenheit in Form des Aufstiegsverzichts immer wieder genützt. So verzichtete etwa im Sommer der amtierende Meister SPG Weißkirchen/Allhaming aufgrund der Infrastruktur auf den Gang in die dritthöchste Spielklasse. Mit der „Mini-Lizenz“ für die höchste Amateurliga des Bundeslandes soll dem jährlichen Aufstiegstheater in Zukunft endlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Von Spielfeldgröße bis Schiri-WC
Was braucht es eigentlich wirklich, damit auch die Infrastruktur eines Klubs OÖ-Liga- und drittligatauglich ist? Die OÖN haben sich die Mindestanforderung genauer angesehen und sind zu dem Ergebnis gekommen: Wenn ein Klub will, steht dem Erfüllen der „Mini-Lizenz“ nichts im Wege. Als A- und B-Kriterien gelten jene Punkte aus dem Regulativ, die erfüllt sein müssen, damit eine Sportanlage für die beiden Ligen zugelassen wird. So werden zum Beispiel die richtige Spielfeldlänge (mindestens 90 x 60 Meter), ein Doping-Kontrollraum, eine Mindestanzahl von zehn Pkw-Parkplätzen, ein Busparkplatz für Gastmannschaft und Schiedsrichter oder überdachte Ersatzbänke für zwölf Personen verlangt.
Kurios: Ein fehlendes Flutlicht oder eine Tribüne sind kein Grund, um die Mindestanforderung nicht zu erfüllen. Dabei handelt es sich lediglich um C-Kriterien: Diese gelten nur als Empfehlungen, die nicht zwingend umzusetzen sind. Beim Fall von Oedt war 2018 unter anderem eine fehlende Sanitär-Anlage für die Schiedsrichter der Knackpunkt.
Alle Kriterien der OÖ-Liga-Lizenz:
Na super, jetzt brauchen wir in der OÖ- Liga auch schon einen Dopingkontrollraum. Ich will damit nicht sagen, dass es nicht Verrückte genug gäbe die etwas einwerfen, aber wo setzt man die Grenze an. Wenn man sich an die WADA hält, gibt es wahrscheinlich nach einem Jahr keinen unbelasteten Spieler mehr, weil die Regeln so streng sind. Seinerzeit gesehen bei der Sperre von Joao Viktor.
Wird das Problem der Aufstiegsverweigerung damit nicht bloss eine Liga nach unten verschoben?
Glaub ich nicht - in der OÖ-Liga sind lediglich Mannschaften aus OÖ... Die Regionalliga ist ja nur deswegen so unattraktiv, weil sehr weite Strecken zurückgelegt werden müssen... Zuschauer gibts weder dort noch da viele...
Aber die notwendigen Investitionen für den Aufstieg in die OÖLiga sind die selben wie jetzt für die Regionalliga.
Vielen Clubs, die erstmalig den Aufstieg schaffen, wird diese finanzielle Hürde zu hoch sein. Grosse Summen investieren um eventuell wenige Jahre später wieder unten zu sein? Diese Verantwortung möchte ich als ehrenamtlicher Funktionär nicht tragen müssen.