Mildes Boateng-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
MÜNCHEN. Auf OÖN-Anfrage, ob das Urteil gegen den LASK-Kicker Jerome Boateng bereits rechtskräftig ist, teilt die StA München I mit, Revision eingelegt zu haben.
Ist das Urteil gegen Jerome Boateng wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung eigentlich rechtskräftig? Vor einer Woche war der 35-Jährige zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt worden, die nur dann zu zahlen ist, wenn Boateng binnen eines Jahres erneut straffällig wird. Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als eine Million Euro gefordert.