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Sechs Punkte Abzug und 75.000 Euro Geldstrafe für den LASK

Von nachrichten.at/apa   28.Mai 2020

Dadurch rutschte der LASK in der Meistergruppe von Platz eins auf Platz zwei, der Rückstand auf den neuen Spitzenreiter Red Bull Salzburg beträgt zehn Runden vor Schluss drei Zähler. Die Oberösterreicher kündigten umgehend Protest an. Als nächste Instanz urteilt das Protestkomitee, danach wäre noch der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht denkbar. Mehr dazu im Video:

"Massives Foul innerhalb der Fußball-Familie"

Senat-1-Mitglied Johannes Wutzlhofer bezeichnete das Urteil als angemessen angesichts der Tatsache, dass der LASK entgegen der Vereinbarung der Bundesligisten zumindest vier Mannschafstrainings abgehalten habe - zu einem Zeitpunkt, als nur Kleingruppentrainings ohne Körperkontakt erlaubt waren. Diese Aktion sei als "massives Foul innerhalb der Fußball-Familie" empfunden worden. "Man muss schon sehen, dass es eine bestimmte Vorbildwirkung gibt, die die Fußballer in der Bevölkerung haben", meinte Wutzlhofer.

Das Urteil soll dem LASK in der Langfassung noch in dieser Woche zugestellt werden, danach haben die Linzer 14 Tage Zeit, das Protestkomitee anzurufen. Dessen Entscheidung würde dann wohl ein bis zwei Wochen auf sich warten lassen, und damit wäre auch der Liga-interne Instanzenzug abgeschlossen.

Endgültiges Urteil in zwei bis drei Monaten

Nach dem Protestkomitee-Urteil hätte der LASK noch eine vierwöchige Frist, um sich an das Ständige Neutrale Schiedsgericht zu wenden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts wiederum in ein bis zwei Wochen entscheiden würde. Das endgültige Urteil dürfte laut Liga-Angaben noch zweieinhalb bis drei Monate auf sich warten lassen - daher könnten der Meister und auch die Europacupstarter erst weit nach Saisonende feststehen.

LASK-Präsident und Bundesliga-Aufsichtsratsmitglied Siegmund Gruber wusste nach eigenen Angaben nichts von den verbotenen Mannschaftstrainings, die durch ein heimlich angefertigtes Video aufgedeckt wurden. Ob dem Oberösterreicher dennoch so wie dem eingeweihten Vize-Präsident Jürgen Werner sowie Trainer Valerien Ismael eine Sanktion droht, ist noch offen. Falls es eine Anzeige gebe, werde diesbezüglich ermittelt, sagte der Senat-1-Vorsitzende Manfred Luczensky. Laut Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer warte man in dieser Angelegenheit vorerst zu.

Verwirrung um Strafmaß

Über das genau Strafmaß hatte zunächst Verwirrung geherrscht. Noch bevor es Informationen seitens der Liga gab, berichtete der LASK von einem Abzug von zwölf Punkten vor der Punkteteilung und einer Geldstrafe von 75.000 Euro. Wenig später präzisierte die Liga: Das Sechs-Punkte-Minus würde auch für die Abschlusstabelle des Grunddurchgangs gelten, sollte die Meisterschaft nicht fertiggespielt werden. In diesem Fall wäre Red Bull Salzburg aufgrund der besseren Tordifferenz auf Platz eins. Außerdem gab Luczensky bekannt, dass die 75.000-Euro-Pönale entfällt, wenn der LASK 50.000 Euro an einen ÖFB-Hilfsfonds für heimische Vereine überweist.

Gremiums-Mitglied zog sich zurück

Zuvor war die Verhandlung am Mittwochabend vertagt worden. Zudem zog sich ein Mitglied des Gremiums zurück, um einer schlechten Optik vorzubeugen. Der stellvertretende Vorsitzende des Senates 1, Rechtsanwalt Norbert Wess, habe zu Beginn der Sitzung dargelegt, dass er in seinem Zivilberuf im vergangenen Jahr den LASK in einer Angelegenheit außerhalb des Bundesliga-Spielbetriebes rechtlich vertreten habe, berichtete die Liga in einer Aussendung. Dieser Umstand sei damals der Liga, den Senatsmitgliedern sowie den Medien bekannt gewesen.

Und obwohl weder Wess noch die Senatsmitglieder zu Beginn der Verhandlung eine Befangenheit erkannt hätten, zog sich Wess zurück. "Aufgrund der Tragweite und der hohen Sensibilität in dieser konkreten Angelegenheit hat Dr. Wess dennoch den Senat ersucht, an diesem Verfahren nicht teilzunehmen, um auch jeden objektiven Anschein einer allfälligen Befangenheit zu vermeiden", hieß es weiter.

Keine weiteren Verfahren

Nicht beschäftigen musste sich der Senat dann mit den Bildern, die vermeintliche Verstöße gegen die Abstandsregeln anderer Clubs als jene des LASK zeigen sollten. Der Ligavorstand entschied auf Basis des vorliegenden Foto- und Videomaterials, kein Verfahren gegen einen weiteren Club wegen des Vorwurfes der verbotenen Durchführung von Mannschaftstrainings in der Corona-Pause einzuleiten.

Die Liga hatte das Fotomaterial über vermeintliche Verstöße gegen das Fairplay vergangene Woche vom Senat 1 erhalten, vor dem sich der LASK verantworten muss. Die Linzer haben mittlerweile eingestanden, viermal unerlaubterweise Mannschaftraining mit Körperkontakt absolviert zu haben - in einer Phase, in der wegen der Corona-Maßnahmen nur Kleingruppentraining erlaubt war.

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26. April 2024