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Fußball: Liga-Senat eröffnete Verfahren gegen LASK-Vize Werner

Von nachrichten.at/apa   26.Mai 2021

Laut der Rechtspflegeordnung des Österreichischen Fußball-Bundes darf ein Vereinsfunktionär als Offizieller nicht gleichzeitig als Spielervermittler tätig sein oder eine gesellschaftliche Funktion bei einem derart tätigen Unternehmen innehaben. Dies umfasst auch eine Beteiligung an einem solchen Unternehmen, wie die Bundesliga anführte.

Wie das Magazin "News" Ende April berichtete, soll Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von LASK-Spielern Geschäfte gemacht haben und damit gegen FIFA-Regeln verstoßen haben. Werner, der früher Spielervermittler war, später auch Berater und Sportvorstand des LASK und seit 2019 auf seine Rolle als Vizepräsident fokussiert ist, habe demnach diskrete Deals mit Transferrechten abgewickelt, und zwar mutmaßlich auch nach 2015 noch, als diese von der FIFA und dem ÖFB längst ausdrücklich untersagt waren. Der 59-jährige Werner bestreitet dies.

Der Senat 5 (Lizenzausschuss) der Bundesliga hat gegen den LASK bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren hat der Club bis 1. Juni Zeit, eine Stellungnahme abzugeben sowie die Möglichkeit einer persönlichen Anhörung während der in der darauffolgenden Woche stattfindenden Sitzung. In welche Richtung mögliche Sanktionen gehen könnten, ist völlig offen, da es einen Verstoß gegen das TPO-Verbot bisher in Österreich nicht gegeben hat. Sollte es auch internationale Transfers betreffen, liegt die Zuständigkeit beim Weltverband FIFA.

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29. März 2024