Erster Verhandlungstermin in Causa LASK am Mittwoch
Aufgrund des Aktenumfangs sei an diesem Tag allerdings voraussichtlich kein Urteil zu erwarten, gab die Fußball-Bundesliga am Samstag bekannt. Auf die Linzer könnten harte Sanktionen zukommen, weil sie in den vergangenen Wochen verbotenerweise Mannschaftstrainings durchgeführt haben, wie Videoaufnahmen zeigen.
Der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung ("Verletzung des Fair-Play-Gedankens") sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:
- Ermahnung
- Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen
- Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr
- Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro
- Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit
- Abzug von Punkten
- Wettbewerbsausschluss
- Zwangsabstieg
- Ausschluss aus dem Verband
Die Fußball-Bundesliga hatte am Donnerstag vor einer Woche beim Senat 1 ein Verfahren gegen den LASK wegen des möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fairplay eingeleitet. Der LASK hat den Fehler mittlerweile zugegeben und sich entschuldigt.