Die Bundesliga eröffnete ein Verfahren gegen den LASK
PASCHING. Zur sportlichen Talfahrt droht dem LASK nun auch Ungemach von der Fußball-Bundesliga: Der Senat 5 eröffnete ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Verbot von „Third Party Ownerships“, dem Dritteigentum von Spielerrechten.
Den Ball hatte „News“ am 23. April ins Rollen gebracht. Das Magazin bezichtigte Vizepräsident Jürgen Werner über Firmenbeteiligungen mit den Transferrechten von LASK-Spielern Geschäfte gemacht zu haben, was der Welser bestreitet. Die Bundesliga forderte Aufklärung, der LASK legte vergangenen Dienstag Dokumente vor. „Aus diesen geht hervor, dass es beim LASK keine verbotenen Third Party Ownership gibt und gab“, teilten die Athletiker mit.