Christoph Monschein klagte den LASK: Das Urteil ist da

LINZ. Einen Erfolg konnte Fußballer Christoph Monschein - vertreten von der Rieder Rechtsanwaltskanzlei Puttinger, Vogl & Partner - bei seiner Klage gegen den LASK verbuchen.
Der Spieler hatte den Fußball-Bundesligisten geklagt, weil der Klub 30.000 Euro der beim Transfer zur SV Ried vereinbarten Abschlagszahlung einbehalten hatte.
Der LASK hatte das Geld nach Aussagen von Monschein (unter anderem in den OÖN) über seine Vergangenheit bei den Schwarz-Weißen einbehalten.
Im Vertrag war eine Verschwiegenheitsklausel verankert. Diese Vereinbarung wurde vom Gericht jedoch als sittenwidrig beurteilt. Eine Berufung an das Oberlandesgericht Linz ist möglich. Die