Bundesliga sperrt Jürgen Werner für 18 Monate
Der Senat 2 sprach die Sperre gegen Werner aus, "da er auch nach seiner Bestellung als LASK-Vizepräsident mit 26. Mai 2019 noch zum Teil bis ins Frühjahr 2021 mehrere Gesellschaftsanteile und Geschäftsführerfunktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innehatte", wie die Liga am Freitag bekannt gab.
Eine derartige parallele Funktionsausübung widerspreche dem ÖFB-Regulativ betreffend Arbeit der Spielervermittlung, hieß es in einer Aussendung. So darf ein Spielervermittler nicht in offizieller Funktion eines Clubs gegenüber dem Verband - sie es der ÖFB, die Bundesliga oder ein Landesverband - auftreten. Werner kann gegen den Beschluss des Senat 2 innerhalb von drei Tagen Protest anmelden. Dieser Protest muss nach Zustellung des Langbeschusses binnen 14 Tagen eingebracht werden.
"Hassbotschaften und Drohungen"
Werner hatte sein Amt bei den Linzern am 27. Mai zurückgelegt. Vor dem Hintergrund von Untersuchungen der Liga-Organe gegen ihn bzw. gegen den LASK machte der 59-Jährige Vorverurteilungen und eine "aktuelle Medienkampagne" für den Schritt verantwortlich. Diese würden seine "Belastungsgrenze" übersteigen. Seine Familie würde darunter leiden. Werner schrieb in einem Brief von "Hassbotschaften und Drohungen von Menschen, die wir nicht einmal kennen".
Wie das Magazin "News" Ende April berichtete, soll der Oberösterreicher über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von LASK-Spielern Geschäfte gemacht und damit gegen FIFA-Regeln verstoßen haben. Werner, der früher Spielervermittler und seit 2019 offiziell nur noch LASK-Vizepräsident war, habe demnach diskrete Deals mit Transferrechten abgewickelt, und zwar mutmaßlich auch nach 2015, als diese von der FIFA und dem ÖFB längst ausdrücklich untersagt waren. Werner wies diese Darstellung wiederholt zurück.
Verfahren von Senat 5 gegen den LASK
Neben dem Disziplinarverfahren gegen Werner vor dem Senat 2 läuft auch eines gegen den LASK vom Senat 5 (Lizenzausschuss) der Liga. Ein Urteil wird erwartet. Die Turbulenzen sind nicht die erste Affäre in der jüngeren Vergangenheit, die dem LASK unerwünschte Schlagzeilen einbringt. Vergangene Saison waren den Athletikern wegen der Corona-Trainingsaffäre vier Punkte in der Tabelle abgezogen worden. Die Mannschaft hatte gegen Fair-Play-Regeln verstoßen und gemeinsames Teamtraining absolviert.
Die Aussendung im O-Ton:
Der Senat 2 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in dem Verfahren gegen Jürgen Werner eine Funktionssperre von 18 Monaten ausgesprochen.
Jürgen Werner wird für offizielle Funktionen im österreichischen Fußball gesperrt, da er auch nach seiner Bestellung als LASK-Vizepräsident mit 26. Mai 2019 noch zum Teil bis ins Frühjahr 2021 mehrere Gesellschaftsanteile und Geschäftsführerfunktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innehatte. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern untersagt.
Eine Funktionssperre bedeutet, dass die betreffende Person nicht in offizieller Funktion gegenüber dem Verband (ÖFB, Bundesliga oder Landesverbände) auftreten darf. Ebenso ist jegliche Beteiligung an einem Spielgeschehen als Offizieller untersagt.
Gegen den Senat 2-Beschluss kann Jürgen Werner innerhalb von 3 Tagen Protest anmelden, welcher nach Zustellung des Langbeschlusses binnen 14 Tagen eingebracht werden muss.