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Aufstand in der Liga: Verfahren gegen den LASK

14.Mai 2020

Dunkle Wolken brauen sich vor dem Neustart der Fußball-Bundesliga über Tabellenführer LASK  zusammen. Die Bundesliga hat ein Verfahren gegen die Linzer eingeleitet, weil sie im Training gegen die Coronabestimmungen verstoßen haben sollen. Ein Video zeigt den LASK bei einem (nicht erlaubten) Mannschaftstraining:

Die Empörung bei den Konkurrenten ist groß. In Aussendungen wird der LASK von allen Klubs hart kritisiert. Stephan Reiter, Kaufmännischer Geschäftsführer des FC Red Bull Salzburg: „Wir sind schockiert und fassungslos über die Vorgehensweise des LASK. Seit vielen Monaten arbeiten wir gemeinsam so hart an Perspektiven, nicht nur für den österreichischen Bundesliga-Fußball. Offensichtlich sind sich nicht alle Klubs und Personen dieser großen Verantwortung bewusst.“

Auf den Video-Bildern ist  zu sehen, dass im LASK-Training weder auf ein Kleingruppentraining noch auf die Einhaltung von Mindestabständen oder  das vorgegebene Zweikampfverbot Rücksicht genommen wurde. 

Überwachungskameras installiert

Der LASK hat am Nachmittag in einer Aussendung von versuchter „Wirtschaftsspionage“ gesprochen, am Areal der Raiffeisen-Arena seien rechtswidrig Überwachungskameras installiert worden. Am Mittwoch um 3:22 Uhr wären zwei vermummte Personen widerrechtlich in die Raiffeisen-Arena eingedrungen. Im Zuge dieser kriminellen Handlung wurde zudem eine Kamera angebracht. Der LASK habe bereits Strafanzeige bei der Polizei eingebracht.

„Aufgrund des bereits zweiten Vorfalls innerhalb kürzester Zeit haben wir uns dazu entschieden, an die Presse zu gehen. Wir sind schockiert, dass es offensichtlich Dritte gibt, die bereit sind, mit krimineller Energie in unser Vereinsgelände einzubrechen, um Wirtschaftsspionage zu betreiben. Die Täter wurden gefilmt und werden nun ausgeforscht“, sagt LASK-Geschäftsführer Andreas Protil. Aufnahmen aus den Überwachungskameras zeigen die Verdächtigen:

Die oberösterreichische Polizei hat am Donnerstagabend bestätigt, dass bei ihr eine Strafanzeige des LASK vorliegt. Es wurden auch bereits "Ermittlungen gegen zwei Personen und mögliche Hintermänner wegen des Verdachts des Einbruchs, des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten und Wirtschaftsspionage aufgenommen", teilte Polizeisprecher David Furtner mit.

Der LASK hat am Donnerstagabend in einer Aussendung zu den Vorwürfen Stellung genommen und angekündigt, kooperieren zu wollen. In der Mitteilung gab es zum Vorwurf, der Tabellenführer habe verbotenerweise Mannschaftstrainings durchgeführt, kein wirkliches Dementi. 

Die Fußball-Bundesliga hat am Donnerstag beim zuständigen Senat 1 ein Verfahren gegen den LASK eingeleitet. Der Strafrahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fairplay reicht laut Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung von einer Ermahnung über eine Geldstrafe und Punkteabzüge bis zu einem Zwangsabstieg und einem Ausschluss aus dem ÖFB.

Diese Sanktionen sind möglich: 

Der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung ("Verletzung des Fair-Play-Gedankens") sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:

a) Ermahnung

b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen

c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr

d) Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro

e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit

f) Abzug von Punkten

g) Wettbewerbsausschluss

h) Zwangsabstieg

i) Ausschluss aus dem Verband

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