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Ronaldo beteuert seine Unschuld und tritt leiser

05. Oktober 2018, 00:04 Uhr
Ronaldo beteuert seine Unschuld und tritt leiser
Cristiano Ronaldo hat im Moment wenig zu lachen. Bild: APA/AFP/ODD ANDERSEN

TURIN. Fußball: Der Juventus-Star kämpft gegen Missbrauchs-Vorwürfe und nimmt sich jetzt auch eine Auszeit vom Nationalteam^.

Portugals Star Cristiano Ronaldo scheint neuerlich nicht im Kader von Teamchef Fernando Santos für die kommenden Länderspiele auf. Der Stürmer, der in den vergangenen zwei Matches gefehlt hatte, wurde nicht für die Nations-Cup-Partie in Polen am 11. Oktober sowie das Testspiel drei Tage später gegen Schottland einberufen. Mit der in den USA gegen den fünfmaligen Weltfußballer eingebrachten Klage wegen angeblicher Vergewaltigung im Juni 2009 habe das Leisertreten aber nichts zu tun. "CR7" hat in dieser Causa erneut seine Unschuld beteuert.

"Kein völliger Rückzug"

Ronaldos internationale Auszeit wurde nicht begründet, "es ist zwischen dem Spieler, Verbandspräsident Fernando Santos und mir abgesprochen", sagte Portugals Teamchef Fernando Santos. Auch die beiden Länderspiel-Termine im November, also in Summe die nächsten vier Matches, werde Cristiano auslassen, hieß es. "Das bedeutet keinesfalls meinen völligen Rückzug aus dem Nationalteam", betonte Ronaldo, der von Gomes die "volle Unterstützung" im Aufsehen erregenden Prozess in den Vereinigten Staaten erwarten dürfe.

"Gegen alles, woran ich glaube"

Die Bewegung #MeToo habe einer US-Amerikanerin aus Nevada den Mut gegeben, Ronaldo wegen Vergewaltigung in einem Penthouse in Las Vegas zu verklagen. Das sagte der Anwalt der Frau, Leslie Stovall, in Las Vegas.

Ronaldo hatte den Vorwurf davor im Kurznachrichtendienst Twitter vehement zurückgewiesen. "Vergewaltigung ist ein abscheuliches Verbrechen und gegen alles, das ich bin und woran ich glaube", schrieb der 33-Jährige. Dank seines reinen Gewissens warte er in Ruhe auf die Ergebnisse der Untersuchungen.

Ronaldos Anwälte hatten damit gedroht, den "Spiegel" wegen einer "unzulässigen Verdachtsberichterstattung" und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte zu verklagen. Das deutsche Nachrichtenmagazin hatte als erstes Medium über die angebliche Vergewaltigung berichtet. Die im "Spiegel" namentlich genannte Frau hatte vor dem Bezirksgericht in Clark County (Nevada) eine Zivilklage eingebracht. Die Polizei bestätigte dies ohne Nennung von Namen.

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