Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Neue Stimmzettel, höhere Strafen: Was sich bei der Landtagswahl ändert

19.Juli 2021

Die Wahlzettel und Wahlkarten werden neu gestaltet. So soll klarer ersichtlich sein, wo man eine Wahlkarte unterschreiben muss – was bisher der häufigste Grund für eine ungültige Stimme war. Eine Wahlkarte kann schriftlich bis 22. und mündlich bis 24. September beantragt werden.

Ebenfalls neu ist, dass die Vorzugsstimmen auch für die Landeslisten-Kandidaten künftig per Kreuz vergeben werden und nicht mehr handschriftlich. Bei unleserlicher Schrift oder bei Namensgleichheiten war dies bei vergangenen Wahlen ein häufiges Problem. Der Stimmzettel fällt damit etwas umfangreicher aus und hat das Format A2. Die Kandidatur auf der Landesliste einer Partei ist zudem künftig nicht mehr an eine Kandidatur im Wahlkreis gebunden.

Mehr Frauen, mehr Geld

Mit der nächsten Legislaturperiode werden die Klubfinanzen an die Frauenquote in der Fraktion gekoppelt: Beträgt der Frauenanteil mindestens 40 Prozent, gibt es um drei Prozent mehr Budget. Derzeit würden dieses Kriterium nur die Grünen und die SPÖ erfüllen. Mit der Regelung orientiert man sich an dem seit 2019 geltenden Passus im Klubfinanzierungsgesetz des Bundes, der ebenfalls drei Prozent mehr Mittel ab 40 Prozent Frauenanteil vorsieht.

Für all jene, die in den Wahllokalen Dienst tun, gilt als Folge der letzten Bundespräsidentschaftswahl eine absolute Verschwiegenheitspflicht. Die Weitergabe von Ergebnissen vor Wahlschluss ist verboten, der Strafrahmen wurde von 220 auf 700 Euro erhöht. Wahlzeugen bekommen im Gegenzug mehr Rechte und dürfen bei der Auszählung im Wahllokal mitwirken.

Späterer Termin bei Corona

Sollte eine vierte Corona-Welle heranrollen, enthält die Novelle einen Katastrophen-Notfallplan: War eine Verschiebung des Urnengangs bisher rechtlich gar nicht möglich, so kann die Landesregierung die Wahl nun um bis zu sechs Monate verschieben, wenn eine Abhaltung aufgrund von "Unruhen, gesundheitlichen Gefahrenlagen, Elementarereignissen, Katastrophen und sonstigen vergleichbaren Krisensituationen" nicht möglich ist. Voraussetzung ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag.

copyright  2024
16. April 2024