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Wohnungslosenhilfe: Prüfung auch auf strafbare Handlungen

15.Juni 2019

"In Abstimmung mit dem Landeshauptmann" hat Landesamtsdirektor Erich Watzl bei der Leiterin der Abteilung Soziales, Cornelia Altreiter-Windsteiger, eine Sachverhaltsdarstellung angefordert. "Dabei geht es auch um die Frage, ob der Verdacht auf strafbare Handlungen vorliegt", sagt Watzl.

Wie berichtet, hat Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SP) den Landesrechnungshof mit einem Gutachten beauftragt, wie die Auszahlung von Mindestsicherung an Wohnungslose abzuwickeln ist. Gerstorfer sprach von "unterschiedlicher Vollzugspraxis": Die Wohnungslosenhilfe wird im Auftrag des Landes von Sozialvereinen abgewickelt. Die Vereine dürfen auch im Rahmen der Soforthilfe Mindestsicherung ausbezahlen, die dann dem Land verrechnet wird. Die nötigen Bescheide wurden aber vielfach erst später oder auch gar nicht beantragt.

FP-Klubobmann Herwig Mahr kündigt Abfragen an Gerstorfer im Landtag an, er fordert "klare Regeln für Vollzug und Kontrolle". In Linz verlangt FP-Fraktionschef Günther Kleinhanns Aufklärung durch Vizebürgermeisterin Karin Hörzing (SP): Sie ist sowohl Sozialreferentin als auch Vorstandsmitglied im Sozialverein B37.

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