Wohnbeihilfe: Korrektur kommt
LINZ. Die angekündigte Änderung des Wohnbeihilfe-Gesetzes soll mit 1. Jänner wirksam werden.
Wie berichtet, hatte es auch von der Volksanwaltschaft Kritik gegeben, dass auch Drittstaatenangehörige, die seit Jahrzehnten im Land leben, für den Beihilfenantrag schriftlich Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen müssen. Nun hat der für Wohnbau zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) den Änderungsantrag eingebracht: Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1959 geboren wurden und die eine österreichische Pension beziehen, entfällt der Deutsch-Nachweis.
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Aber fuer die Leute, welche sich nicht integrieren wollen und somit auch kein Deutsch lernen, sollte hainbuchner auf seiner strengen Linie bleiben. Kein Deutsch-keine Beihilfe.