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Neue Wohnbeihilfe: Gutachten sieht keinen Rechtsbruch

Von Alexander Zens   02.Dezember 2019

Er präsentierte ein Gutachten des Wiener Universitätsprofessors Wolfgang Mazal, wonach die seit 2018 geltende oberösterreichische Regelung nicht gegen das Europarecht verstößt.

Drittstaatsangehörige müssen seither fünf Jahre rechtmäßig in Österreich sein und 54 Monate einer einkommensteuerrelevanten Erwerbstätigkeit nachgegangen sein sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 vorweisen, sonst wird ihnen die Wohnbeihilfe gestrichen. Dagegen gab es 16 Klagen, im Sommer hat das Land ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Linz verloren. Haimbuchner bringt nun in der Berufung das Mazal-Gutachten vor.

Die Wohnbeihilfe sei eine Förderung, keine Kernleistung im Sinne der europäischen Richtlinien, erklärte Mazal. Absicherung des Wohnbedarfs sei im Sozialhilferecht geregelt. „Wir wollen niemanden sekkieren oder aus dem Sozialsystem drängen, aber Deutsch ist eine wesentliche Grundlage für Integration“, sagte Haimbuchner.

Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) forderte die „Streichung aller Diskriminierungen“. Wohnen sei laut einem Gutachten des Linzer Juristen Christopher Frank „Kernleistung der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe“.

 

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