Neue Wohnbeihilfe: Gutachten sieht keinen Rechtsbruch
LINZ. „Wir dürfen Drittstaatsangehörige bei der Wohnbeihilfe anders behandeln als EU-Bürger“, sagte Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) gestern, Montag.
Er präsentierte ein Gutachten des Wiener Universitätsprofessors Wolfgang Mazal, wonach die seit 2018 geltende oberösterreichische Regelung nicht gegen das Europarecht verstößt.
Drittstaatsangehörige müssen seither fünf Jahre rechtmäßig in Österreich sein und 54 Monate einer einkommensteuerrelevanten Erwerbstätigkeit nachgegangen sein sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 vorweisen, sonst wird ihnen die Wohnbeihilfe gestrichen. Dagegen gab es 16 Klagen, im Sommer hat das Land ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Linz verloren. Haimbuchner bringt nun in der Berufung das Mazal-Gutachten vor.
Die Wohnbeihilfe sei eine Förderung, keine Kernleistung im Sinne der europäischen Richtlinien, erklärte Mazal. Absicherung des Wohnbedarfs sei im Sozialhilferecht geregelt. „Wir wollen niemanden sekkieren oder aus dem Sozialsystem drängen, aber Deutsch ist eine wesentliche Grundlage für Integration“, sagte Haimbuchner.
Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) forderte die „Streichung aller Diskriminierungen“. Wohnen sei laut einem Gutachten des Linzer Juristen Christopher Frank „Kernleistung der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe“.
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Ist schon von Vorteil, wenn die Lehrlinge die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen koennen. Habe auf meinen Postkasten, das pickerel keine Werbung und trotzdem bekomme ich immer welche. Der Fa. feibra wuerde ich nahelegen, ob Ihre austraeger Deutsch lesen koennen, sie vorher zu prüfen, bevor man sie los schickt um die Einwohner zu aergern.
Aufregung 'runter fahren!
Es geht nicht Asylwerber, sondern um Drittstaatsangehörige, die nach NAG (Niederlassungs- und- AufenthaltsG) in Ö. sind. Diese sind erwerbstätig und zahlen Steuern und Abgaben. Daher haben Sie auch Anspruch auf soziale Leistungen wie Wohnbeihilfe.
Ein Rechtsgutachten ist unerheblich, lediglich beschriebenes Papier. Die Rechtsanwendung erfolgt durch Gerichte. Es darf niemand diskriminiert werden, weder Österreicher = Inländer noch Ausländer = Fremde = Nichtösterreicher.
Die Haimbuchner Regelung ist ideologisch und populistisch motiviert - "Fremde sind auf der heimatlichen Scholle unerwünscht " - das Bierzelt brüllt!
Deutschkenntnisse sind im Interesse der Fremden, die hier arbeiten und leben wollen und die lernen auch brav. Es darf aber kein Kriterium für soziale Leistungen sein.
Aber wer weiß, vielleicht bringen Fremde einen schöneren deutschen Satz wie ein gröhlender Bierzeltianer zusammen.
@FREISCHUETZ:
Ich würde Ihnen empfehlen einmal nach Syrien, oder nach Afghanistan zu übersiedeln und dort nach einer Wohnbeihilfe, oder irgend einer anderen Unterstützung zu fragen.
Wäre neugierig auf das Ergebnis!
"Daher haben Sie auch Anspruch auf soziale Leistungen wie Wohnbeihilfe."
Haben sie auch, aber nicht auf alle Leistungen vom ersten Tag an!
Darum geht es und darum, was soziale Kernleistungen sind und was nicht.
Mich wundert, dass sich Mazal für sowas hergibt. Aber Geld stinkt nicht.
Was wundert daran? Habe unter vier Arbeits- und Sozialrechtlern gelernt. Zwei waren von der einen Seite, zwei von der anderen.
Und Mazal war immer der Hardliner, wofür er ja auch bekannt ist.
Typisch Gruene. Die meinen noch immer, oestereich hat wo einen goldesel stehen, der nur fuer seine asylos sch.... T. Rudi integrieren heisst deutsch lernen. Ohne Deutsch keine wohnbeihilfe. Wenn ihr eure fremden nicht erziehen wollt, dann muessen es halt die anderen machen.
Herrschaftsseitnnuamoi! Grüne und SPÖ, kümmert Euch endlich einmal mit gleicher Intensität wie für die Belange von Drittstaatsangehörigen um leistbares Wohnen für alle Österreicherinnen und Österreicher! Bei Euch bekommt man wirklich das Gefühl, dass wir Einheimischen bzw. alteingesessenen Österreicherinnen und Österreicher hinten an gestellt werden.
Ob ihr richtig steht, erkennt man wenn bei der EU das rote Licht angeht...
Als nächstes wird wohl noch verlangt, dass man einhändig im Handstand eine Treppe hochhüpfen können muss.
Neujahrschweinderl. Dein Witz ist daneben gegangen. Oder hast es etwa Ernst gemeint.?
Hätte mich ja gewundert, wenn der Anschober einmal nicht gegen die Österreicher agieren würde.
Und so einer sitzt im sogen. Regierungs - Verhandlungen !!