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Verschärfte Maßnahmen ab Dienstag

17.Oktober 2020

Alle Gäste müssen sich registrieren, wenn sie in einem Lokal oder Restaurant konsumieren wollen. Nur wenn alle Personen aus dem selben Haushalt sind, reicht eine Kontaktangabe pro Tisch. Diese Maßnahme soll das schwierige Nachverfolgen von Kontaktpersonen von Corona-Infizierten erleichtern.

Für Besucher von Pflege- und Altenheimen schreibt die neue Verordnung neben der Maskenpflicht das Fiebermessen beim Eingang und die Erfassung der Kontaktdaten vor. Pro Heimbewohner sind höchstens zwei Besucher pro Tag erlaubt. Die Mitarbeiter bekommen eine bessere Hygiene-Schulung. Das Bezirksalten- und Pflegeheim Esternberg (125 Pflegeplätze) wurde ausgewählt, um ein Pilotprojekt zur Anwendung der neu auf den Markt kommenden Antigen-Tests durchzuführen.

  • OÖN-TV Kompakt: Registrierungspflicht in der Gastronomie

Bisher 254 Fälle an den Schulen

Nachdem die Schulen laut Land derzeit "keine Infektionsherde" darstellen, wird weiter überall unterrichtet. Jene Bezirke, die auf der Corona-Ampel orange oder rot sind, bleiben auf der Schul-Ampel gelb. Es gelten also weiter die Vorgaben Maskenpflicht außerhalb der Klassen, regelmäßiges Lüften, Handhygiene und Abstandhalten. Mit Stand Freitagfrüh gab es insgesamt 254 Fälle an 131 Schulstandorten in Oberösterreich – davon 206 Schüler und 43 Lehrer.

"Nicht jeder, der mit Corona infiziert ist, wird tatsächlich krank", sagte Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP). Jene, die krank werden, sollen bestmöglich geschützt, eine Überlastung der Intensivstationen soll verhindert werden.

  • OÖN-TV Talk: Was bedeutet eine rote Ampelschaltung?

Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) hält angesichts der "besorgniserregenden Situation" beim Anstieg der Neuinfektionen in mehreren Regionen bundesweite Maßnahmen für unumgänglich. Seine Ankündigung, dass diese "in den nächsten Tagen" beschlossen würden, löste am Freitag Spekulationen aus.

Kanzler Sebastian Kurz (VP), der bis Freitagnachmittag beim EU-Gipfel in Brüssel weilte, kündigte für Montag eine Videokonferenz mit den Landeshauptleuten an. Dabei werde man "gemeinsam die nächsten Schritte besprechen, um die richtigen Maßnahmen zu setzen". Kurz appellierte auch an die Disziplin der Österreicher, wenn es um das Freizeitverhalten gehe.

Regeln für Weihnachtsmärkte

Bereits fertig ist die ab 13. November gültige Verordnung mit den Regeln für das Abhalten von Weihnachtsmärkten. Werden 250 Personen auf einmal erwartet, muss ein Präventionskonzept bei der Bezirksbehörde eingereicht werden. Diese habe bei der Bewilligung "die epidemiologische Lage im Einzugsgebiet" und die Kapazitäten der Gesundheitsbehörden zu berücksichtigen.

Konkretisiert werden in der Verordnung auch die Regeln zum Spitzensport. Zugelassen sind – abgesehen vom Publikum – bis zu 100 Sportler in Hallen und 200 Sportler im Freien zuzüglich der Trainer, Betreuer und der Organisatoren der Veranstaltung.

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29. März 2024