Testpflicht ab nächster Woche auch bei geplanten Terminen in Spitalsambulanzen
Schon bisher müssen Besucher von stationären Patienten einen negativen Corona- Test vorweisen. Dies gilt ab Montag, 12. April, auch für ambulante Patienten mit einem geplanten Termin. Analog zu beispielsweise körpernahen Dienstleistungen müssen diese Patienten den Nachweis eines negativen Antigentests mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden.
Diese Testpflicht gilt ebenso für Begleitpersonen, sofern die Patientin/der Patient Unterstützung benötigt. Ausgenommen von der Testpflicht sind klarerweise Akut-Patienten und Notfälle sowie Kinder unter 6 Jahren. Bei stationären Patienten wird die Testung im Spital durchgeführt.
„Was beim Friseur vertretbar ist, muss erst recht für den Spitalsbereich möglich sein. Deshalb wollen wir mit dieser Testpflicht für Ambulanz-Patienten die Sicherheit in unseren Kliniken weiter erhöhen und andere Patientensowie unsere Mitarbeiter vor einer Infektion schützen" sagen der Vorsitzende der Geschäftsführer in der Gesundheitsholding, Franz Harnoncourt und Peter Ausweger, Geschäftsführer der Oberösterreichischen Ordensspitäler Kooperations GmbH.