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Swap-Prozess: Linz bekämpft Revision der Bawag, OGH ist am Zug

Von OÖN   05.Juni 2021

Gerhard Rothner, Anwalt der Stadt, hat fristgerecht eine 170 Seiten lange Beantwortung eingebracht, mit der die Revision der Bawag bekämpft wird.

In den nächsten Tagen wird somit der gesamte Swap-Akt an den OGH übermittelt, dort ist ein Senat aus fünf Richtern am Zug.

Stadt zielt auf rasche Abweisung ab

Die Stadt will, dass der OGH die Revision der Bawag als unzulässig zurückweist. Wäre dies der Fall, würde sich das Höchstgericht nicht mehr mit den Details beschäftigen, und das für Linz positive und vom Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte Urteil des Handelsgerichts Wien, wonach der Swap-Vertrag aus dem Jahr 2007 nie gültig war, wäre rechtskräftig. Auch würde es in diesem Fall schneller gehen, als wenn der OGH die Causa im Detail prüft.

Die Stadt argumentiert, dass es sich nicht um eine erhebliche Rechtsfrage handle. Denn nur solche Fragen sieht sich der OGH als Grundsatz-Instanz genauer an. Erhebliche Rechtsfragen liegen vor, wenn es ganz unterschiedliche Rechtsprechungen zu einem Sachverhalt gibt, das OLG von einer vorherrschenden Judikatur abweicht oder das OLG wesentliche Verfahrensfehler gemacht hat.

Wie berichtet, hat die Bawag die Revision Anfang Mai eingebracht. Sie macht Verfahrensmängel geltend und widerspricht den Vorinstanzen, wonach es für den Abschluss des verlustreichen Swaps durch den Finanzdirektor einen eigenen Beschluss des Gemeinderates gebraucht hätte. 2004 hatte der Gemeinderat einen allgemeinen Beschluss für marktübliche Finanzgeschäfte gefasst.

Die Stadt betont, dass die Bawag nicht beweisen habe können, dass sie den Beschluss aus 2004 gekannt habe. Und man könne nicht auf etwas vertrauen, das man nicht kenne.

Ein OGH-Urteil dauert üblicherweise mehrere Monate. Ob es vor der Gemeinderatswahl am 26. September kommt, ist fraglich. (az)

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26. April 2024