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Swap-Prozess: Linz bekämpft Revision der Bawag, OGH ist am Zug

Von OÖN, 05. Juni 2021, 00:04 Uhr

LINZ/WIEN. Im rund 500 Millionen Euro schweren Swap-Prozess zwischen Stadt Linz und Bawag ist der letzte Schritt getan, bevor es zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) kommt

Gerhard Rothner, Anwalt der Stadt, hat fristgerecht eine 170 Seiten lange Beantwortung eingebracht, mit der die Revision der Bawag bekämpft wird.

In den nächsten Tagen wird somit der gesamte Swap-Akt an den OGH übermittelt, dort ist ein Senat aus fünf Richtern am Zug.

Stadt zielt auf rasche Abweisung ab

Die Stadt will, dass der OGH die Revision der Bawag als unzulässig zurückweist. Wäre dies der Fall, würde sich das Höchstgericht nicht mehr mit den Details beschäftigen, und das für Linz positive und vom Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte Urteil des Handelsgerichts Wien, wonach der Swap-Vertrag aus dem Jahr 2007 nie gültig war, wäre rechtskräftig. Auch würde es in diesem Fall schneller gehen, als wenn der OGH die Causa im Detail prüft.

Die Stadt argumentiert, dass es sich nicht um eine erhebliche Rechtsfrage handle. Denn nur solche Fragen sieht sich der OGH als Grundsatz-Instanz genauer an. Erhebliche Rechtsfragen liegen vor, wenn es ganz unterschiedliche Rechtsprechungen zu einem Sachverhalt gibt, das OLG von einer vorherrschenden Judikatur abweicht oder das OLG wesentliche Verfahrensfehler gemacht hat.

Wie berichtet, hat die Bawag die Revision Anfang Mai eingebracht. Sie macht Verfahrensmängel geltend und widerspricht den Vorinstanzen, wonach es für den Abschluss des verlustreichen Swaps durch den Finanzdirektor einen eigenen Beschluss des Gemeinderates gebraucht hätte. 2004 hatte der Gemeinderat einen allgemeinen Beschluss für marktübliche Finanzgeschäfte gefasst.

Die Stadt betont, dass die Bawag nicht beweisen habe können, dass sie den Beschluss aus 2004 gekannt habe. Und man könne nicht auf etwas vertrauen, das man nicht kenne.

Ein OGH-Urteil dauert üblicherweise mehrere Monate. Ob es vor der Gemeinderatswahl am 26. September kommt, ist fraglich. (az)

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6  Kommentare
6  Kommentare
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go4wards (411 Kommentare)
am 05.06.2021 08:48

Mich wundert, dass das Argument Anscheinsvollmacht bisher nicht vorgebracht wurde.
Demnach müsste die BAWAG annehmen dass ihr Verhandlungspartner, der Finanzdirektor Hr. P. auch von seinem Arbeitgeber der Stadt Linz befugt ist in deren Namen Geschäfte abzuschließen, andernfalls hätte Hr. P. darauf hinweisen müssen, dass er keine Vertragsabschlussberechtigung hat. Was nicht passiert ist!!!

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HumpDump (4.886 Kommentare)
am 07.06.2021 19:21

Das gilt vorzugsweise in Unternehmen, aber weniger für Gemeinden, da man dort beispielsweise eine Gemeinderatsentscheidung benötigt und das hätte die BAWAG (oder besser die zuständige Abteilung) aufgrund der großen Projektsumme wissen oder hinterfragen müssen.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 07.06.2021 22:20

Das hat die Mannschaft des roten Novotny sicher vermurxt und vermasselt!

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 05.06.2021 00:16

Wenn ich das da oben lese, dann glaube ich nicht, dass es für Linz so gut ausschaut, wenn Herr Penn grundsätzlich berechtigt war aufgrund des Beschlusses von 2004 solche Verträge abzuschließen, dann dürfte es wenig Rolle spielen, ob die BAWAG den Beschluss kannte, oder ob sie ins Blaue doch mit dem Richtigen abgeschlossen hat. Solche Haarspaltereien finden am Obersten Gerichtshof eher nicht statt. Bei der BAWAG waren damals der rote Novotny und seine Mannschaft am Werk, die auch alle eine Verzichtserklärung unterschreiben mussten, dass sie von der Einrede der Verjährung keinen Gebrauch machen werden. Haftung mit dem Privatvermögen ist angesagt, wenn die BAWAG am Obersten Gerichtshof verliert!

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HumpDump (4.886 Kommentare)
am 07.06.2021 19:23

Bei sehr großen Geschäften muss man sich immer versichern, dass alles 100% autorisiert abläuft, ansonsten bleibt immer zumindest ein Teil des Schadens an einem hängen. Da hat man auch eine Holschuld.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 08.06.2021 19:31

Arbeiten Sie bei der Stadtgemeinde?

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