Swap: Linz lehnt Unterbrechung des Verfahrens ab
LINZ. Vergangene Woche wurde das Zwischenurteil im Swap-Prozess zwischen der Stadt Linz und der Bawag an die Streitparteien zugestellt – wie berichtet kommt Andreas Pablik, Richter am Wiener Handelsgericht, darin zum Schluss, dass das Swap-Zinsgeschäft nicht rechtsgültig zustande gekommen ist.
Das ist ein Etappensieg der Stadt im 500-Millionen-Prozess.
Die Bawag beantragte darauf eine Unterbrechung des Verfahrens, weil es wegen des Lockdowns nicht möglich sei, eine schriftliche Berufung zu verfassen.
Die Stadt Linz lehnt diesen Antrag der Bank ab. Es stünde in dieser Verfahrensphase lediglich "die reine Klärung von Rechtsfragen" an, wofür keine persönlichen Befragungen von Zeugen oder Sachverständigen nötig seien, so der Anwalt der Stadt, Gerhard Rothner. Anders als im Lockdown im Frühjahr arbeite das Gerichts- und Rechtsanwaltswesen derzeit uneingeschränkt weiter.
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Klar versucht die Bawag alles auszunutzen. Das machen Private immer so.
Das Problem ist das Private, wie immer.
"SWAP war rechtsungültig": Schaut ja dann ganz guat aus für LINZ!
FRAGE: Muss Linz dann die ausbezahlte Summe noch tilgen?
Der SWAP war ja rechtsungültig, und da könnte man ja sagen, dass die ausbezahlte Summe ein Geschenk der BAWAG war?
Ich denke schon, dass der Auszahlungsbetrag mit einer marktkonformen Verzinsung getilgt werden muss!
Komischerweise wird dieser Tilgungsbetrag nie erwähnt?