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Swap: Bawag will eine Unterbrechung

Von Alexander Zens   19.November 2020

Einen Tag nach Zustellung des schriftlichen Zwischenurteils im rund 500 Millionen Euro schweren Swap-Prozess zwischen Stadt Linz und Bawag hat die Bank eine Unterbrechung des Verfahrens beantragt. Falls Richter Andreas Pablik dem zustimmt, würde es zu einigen Wochen Verzögerung kommen – zumindest bis zum voraussichtlichen Ende des Lockdowns am 6. Dezember. Denn der Fristenlauf würde gestoppt, wie Jürgen Exner, Sprecher des Handelsgerichts Wien, bestätigt.

Die Bawag argumentiert ihren Antrag mit der Coronakrise. Wegen des Lockdowns sei es derzeit nicht effizient möglich, die schriftliche Berufung zu verfassen, weil sich Vertreter der Bawag, Anwälte und Privatsachverständige nicht vernünftig austauschen könnten. Man befürchte eine nachteilige prozessuale Entwicklung, heißt es. Unterbrochen werden solle so lange, bis die Hindernisse beseitigt seien.

Wie berichtet, hat Richter Pablik im Zwischenurteil festgestellt, dass der verlustreiche Swap-Vertrag "nie Bestand" hatte. Schon im Jänner hatte er mündlich verkündet, dass er nicht rechtsgültig zustande gekommen sei, etwa weil das Geschäft für die Stadt nicht optimierend war und der Gemeinderat zustimmen hätte müssen. Das ist ein Etappensieg für die Stadt.

Nach der Zustellung des Urteils begann die vierwöchige Frist für die Berufung der Bawag. Danach hat die Stadt vier Wochen Zeit für eine Antwort. Das alles verzögert sich, wenn das Verfahren unterbrochen wird. Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Wien (OLG). Angesichts des umfangreichen Akts ist davon auszugehen, dass das OLG mehrere Monate brauchen wird.

Das 120 Seiten lange Swap- Urteil finden Sie hier:

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