Swap: Bawag will eine Unterbrechung
LINZ / WIEN. Wegen Corona – weiteres Verfahren könnte sich um einige Wochen verzögern
Einen Tag nach Zustellung des schriftlichen Zwischenurteils im rund 500 Millionen Euro schweren Swap-Prozess zwischen Stadt Linz und Bawag hat die Bank eine Unterbrechung des Verfahrens beantragt. Falls Richter Andreas Pablik dem zustimmt, würde es zu einigen Wochen Verzögerung kommen – zumindest bis zum voraussichtlichen Ende des Lockdowns am 6. Dezember. Denn der Fristenlauf würde gestoppt, wie Jürgen Exner, Sprecher des Handelsgerichts Wien, bestätigt.
Die Bawag argumentiert ihren Antrag mit der Coronakrise. Wegen des Lockdowns sei es derzeit nicht effizient möglich, die schriftliche Berufung zu verfassen, weil sich Vertreter der Bawag, Anwälte und Privatsachverständige nicht vernünftig austauschen könnten. Man befürchte eine nachteilige prozessuale Entwicklung, heißt es. Unterbrochen werden solle so lange, bis die Hindernisse beseitigt seien.
Wie berichtet, hat Richter Pablik im Zwischenurteil festgestellt, dass der verlustreiche Swap-Vertrag "nie Bestand" hatte. Schon im Jänner hatte er mündlich verkündet, dass er nicht rechtsgültig zustande gekommen sei, etwa weil das Geschäft für die Stadt nicht optimierend war und der Gemeinderat zustimmen hätte müssen. Das ist ein Etappensieg für die Stadt.
Nach der Zustellung des Urteils begann die vierwöchige Frist für die Berufung der Bawag. Danach hat die Stadt vier Wochen Zeit für eine Antwort. Das alles verzögert sich, wenn das Verfahren unterbrochen wird. Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Wien (OLG). Angesichts des umfangreichen Akts ist davon auszugehen, dass das OLG mehrere Monate brauchen wird.
Das 120 Seiten lange Swap- Urteil finden Sie hier:
Bodenverbrauch: NGO-Staatshaftungsklage von VfGH zurückgewiesen
AK-Wahl Oberösterreich: Endgültiges Ergebnis brachte keine Änderungen
NR-Wahl: Holzleitner wird oberösterreichische SPÖ-Spitzenkandidatin
Naturschutzgesetz: Landes-Umweltanwalt warnt vor "irreversiblen Schäden"
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Zeit schinden wird auch von so manchen Gerichten bestraft, natürlich nicht offiziell, aber es schlägt sich in dem einen oder anderen Urteil nieder.
Bawag steht stellvertretend für mutmaßlich korrupte, unseriöse und gierige private Geschäftsbanken.
Die Verzögerungstaktik schiebt alles noch ein paar Wochen hinaus, aber am Ende wird es ziemlich teuer wie es aussieht.
Jetzt weils in die Hose geht fordert Bawage eine Unterbrechung?
Sie sieht ihre Felle davonschwimmen....
Test
nicht bestanden
Könnt ihr Euch eigentlich erinnern, wie man dieses Geschäft in der Linzer SP eingefädelt hat?
Es war eine Zinswette.
Und wir alle können darauf wetten, dass man, hätte diese Frankenzinswette Gewinne abgeworfen, was sie ja auch Anfangs gemacht hat, dann hätte die Stadt wohl sicher das Geld genommen und niemand wäre auf die Idee gekommen vor Gericht zu ziehen.
Die betroffenen Politiker waschen alle ihre Hände in Unschuld.
Doch weil das Risikospiel "in die Hose gegangen ist", soll es jetzt die Justiz ausbügeln.
Ich behaupte, dass der "Rettungsring" Gemeinderatsbeschluss schon von Beginn an fix eingepreist war.
Darauf greift man jetzt zurück - und das ganze wird auch noch extrem in die Länge gezogen.
Die verantwortlichen Politiker haben sich selbst schadlos gehalten und zurück gezogen.
Nach den Karibik Banken- Skandal hat man diese Bank ein zweites mal benützt und geschädigt.
"...hätte diese Frankenzinswette Gewinne abgeworfen,...."
Hätte, hätte Fahrradkette.
Alle Experten haben sich dahingehend geäussert, dass ein Gewinn für die Stadt Linz bei diesem Swap so gut wie ausgeschlossen war. Der Herr Penn - er möge sich über seine fette Pension frueen - war nur nicht qualifiziert, das zu erkennen.
Ein Zivilrechtsverfahren ist noch immer möglich, wenn die BAWAG die Stadt Linz auf Schadensersatz verklagt.
Nur weil der Vertrag ungültig sein könnte, ist die Stadt Linz noch lange nicht kostenfrei oder schadensfrei gestellt. Das Handeln einiger Vertreter der Stadt Linz kann durchaus zu einer daraus abgeleiteten Schadensersatzforderung der BAWAG gegenüber führen, was weitere Jahre Verfahrensdauer bedeuten kann. Unter anderem daher auch der Ratschlag des Richters in Richtung einer außergerichtlichen Einigung.
Selbst schuld, hätten sie dem Vergleich zugestimmt hätten sie sogar noch Geld bekommen und alle hätten seit Jahren Ruhe...