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Swap: Bawag blitzt ab, Verfahren geht weiter

25. November 2020, 07:37 Uhr
Swap-Prozess Andreas Pablik
Richter Andreas Pablik Bild: Volker Weihbold

WIEN/LINZ. Richter Andreas Pablik hat den Antrag der Bawag, das Swap-Verfahren zu unterbrechen, abgewiesen.

Die Voraussetzungen dafür lägen, anders als während des Lockdowns im Frühjahr, nicht vor. Damit bleibt es bei der vierwöchigen Frist für die Berufung der Bawag. Sie hat nun noch bis 16. Dezember Zeit. Wie berichtet, hat Pablik in einem ersten Urteil im Sinne der Stadt entschieden, dass der Swap nie Bestand hatte. 

Die Bawag beantragte darauf eine Unterbrechung des Verfahrens, weil es wegen des Lockdowns nicht möglich sei, eine schriftliche Berufung zu verfassen. Die Stadt Linz lehnte diesen Antrag der Bank ab. Es stünde in dieser Verfahrensphase lediglich „die reine Klärung von Rechtsfragen“ an, wofür keine persönlichen Befragungen von Zeugen oder Sachverständigen nötig seien, so der Anwalt der Stadt, Gerhard Rothner. 

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6  Kommentare
6  Kommentare
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otterpohl (1.258 Kommentare)
am 25.11.2020 20:26

Für den 20. November war das Urteil für Herrn Grasser angekündigt.
Das dürfte sich coronabedingt verzögert haben.

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DonMartin (7.450 Kommentare)
am 27.11.2020 18:59

Noch ein paar Tage geduldig sein und dann kommt es raus.

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( Kommentare)
am 25.11.2020 07:53

Finde die Schuld, liegt bei beiden. Jetzt der bawag, die ganze Schuld zu geben, waere unfair.

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DonMartin (7.450 Kommentare)
am 25.11.2020 08:52

Es geht hier primär ums aktuelle Zeitschinden und Verzögern, das die BAWAG wieder einmal versuchte. Aber auch da muss ich dir recht geben, auch die Stadt Linz nutzte anfänglich jede Möglichkeit, um zu verzögern.

Der Geschäftsabschluss brauchte natürlich zwei Seiten, und mit diesem Prozess wird es nicht getan sein, weil der "Verlierer" an die andere Seite Ansprüche stellen wird. Das kann sich durchaus auch gegen Mitarbeiter der Stadt Linz richten, für welche die Stadt Linz am Ende haftet.

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CedricEroll (10.828 Kommentare)
am 25.11.2020 18:57

Ihr Urteil ist völlig irrelevant. Meines auch. Das was der Richter urteilt, zählt.

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Flockinho (205 Kommentare)
am 25.11.2020 20:41

Die Stadt Linz hatte vor Jahren einen Vergleich angeboten, dieser wurde von der Bawag ohne Gegenangebot abgelehnt, da sie die gesamte Summe + Verzugszinsen von 100.000 € pro Tag fordern.

Wenn man nicht genug griegen kann, sollte man auch mal auf die Schnauze fallen.

Am Ende wird jedoch das Gericht darüber Urteilen auch wenn das noch dauern wird.

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