Strengere Deutschpflicht bei Sozialhilfebezug
LINZ. Gesetzesänderung im Landtag beschlossen
Sowohl Verbesserungen als auch Verschärfungen beinhaltet das neue Sozialhilfegesetz, das im Landtag beschlossen wurde. So wird etwa die "Bemühungspflicht" – Deutschkenntnisse als Voraussetzung für einen Berufseinstieg – strenger ausgelegt. Geprüft werden soll, ob ein "angemessenes Bemühen" um den Spracherwerb, um einer Tätigkeit nachgehen zu können, gegeben ist. Das hängt davon ab, welche Kenntnisse nötig sind. Etwa werden bei niedrig qualifizierten Personen, für die vorwiegend Hilfstätigkeiten infrage kommen, Deutschkenntnisse auf A-Niveau ausreichen. Fachkräfte werden sich um höhere Deutschkenntnisse bemühen müssen.
Zudem muss die Behörde nicht mehr zuerst eine Warnung aussprechen, bevor es Sanktionen wie etwa eine Kürzung der Sozialhilfe um 25 Prozent für drei Monate gibt. "Die Sozialhilfe ist ein Sicherheitsnetz für jene, die sich in einer besonderen Notsituation befinden, keinesfalls eine dauerhafte Unterstützung. Aus diesem Grund werden wir das Bemühen, Deutsch zu lernen und einer Arbeit nachgehen zu wollen, in Zukunft aktiv einfordern", begründet Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (VP) die Änderung.
Verbesserungen gibt es für Bewohnerinnen von Frauenhäusern, Beeinträchtigte in Wohngruppen und untergebrachte Wohnungslose. Sie werden nicht mehr als Mitglieder eines Haushalts, sondern als voll bezugsberechtigte Einzelpersonen definiert, wodurch sich ihre Sozialhilfe erhöht. SP-Sozialsprecher Peter Binder nannte die Novelle deshalb, trotz Einwänden, einen Fortschritt. Die SPÖ forderte aber auch, die Richtsätze für alle Kinder auf 25 Prozent des Vollbezugs – statt wie bisher nach Altersgruppen abgestuft – zu vereinheitlichen. Dem stimmten ÖVP und FPÖ aber nicht zu. Die Arbeiterkammer kritisierte, dass Wohnbeihilfe und Weihnachts- und Urlaubsgeld nach wie vor als Sozialhilfe angerechnet würden.
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