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Quarantäne "nicht zumutbar": Regeln für Altenheime und Behinderteneinrichtungen

Von nachrichten.at/apa   20.Mai 2020

Zuvor hatte es aus dem Pflegebereich Kritik an mangelnder Rechtssicherheit gegeben - wir berichteten. "Es heißt immer öfters, der Bewohner habe ein Recht auf Freiheit und dürfe daher auch das Heim verlassen, etwa zum Besuch eines Gastgartens oder der Familie. Aber der Schutz der Bewohner und des Personals ist weiter wichtig", schilderte Martin König, Geschäftsführer der "Soziales Netzwerk GmbH" das Dilemma der Pflegekräfte. 

Regeln für den Ausgang konkretisiert

Die einzige Maßnahme, mit der man das Risiko ausschließen könnte, wäre eine 14-tägige Quarantäne, das sei den Bewohnern aber "nicht zumutbar", hieß es in einer Presseaussendung von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) am Mittwochnachmittag. Das Land habe daher die Regeln für den Ausgang konkretisiert, die Vorgaben gelten bereits ab Mittwoch.

Um die Rückverfolgung von Infektionsketten sicherstellen zu können, muss die Heimleitung über die geplanten Aktivitäten informiert werden. Bewohner und externe Begleitpersonen sind in den allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen - Abstand halten, Tragen von Mund-Nasenschutz etc. - zu unterweisen. Zudem müssen die Begleitpersonen bestätigen, dass keine Infektionskrankheiten oder Covid-19 Symptome vorliegen.

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18. April 2024