Pflegeassistenten sollen in Heimen arbeiten dürfen
LINZ. Um dem Mangel an Pflegekräften entgegenzuwirken, sollen in Oberösterreich auch Pflegeassistenten zukünftig in Alten- und Pflegeheimen arbeiten dürfen.
Diesen Vorschlag will die ÖVP im heute stattfindenden Pflege-Unterausschuss diskutieren. In Krankenhäusern dürfen die Pflegeassistenten arbeiten, in der stationären Pflege aber nicht. "Eine Öffnung wäre daher eine rasche und sinnvolle Sofort-Maßnahme", ist VP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer überzeugt. In der mobilen Pflege ist dies bereits möglich. In anderen Bundesländern gebe es eine entsprechende Regelung bereits, betont Hattmannsdorfer.
FP-Anfrage an Gerstorfer
Die FPÖ will außerdem hinterfragen, warum und wie viele Menschen in Pflegeausbildung diese abbrechen. Klubobmann Herwig Mahr und FP-Sozialsprecherin Ulrike Wall haben diesbezüglich eine schriftliche Anfrage an Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SP) gestellt. "In vielen Bereichen schließen durchschnittlich nur zwei Drittel der Teilnehmer die Ausbildung ab", so Mahr. Hier müsse man die Gründe hinterfragen und gegensteuern.
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Dann soll man sich auch fragen, warum so Viele das Gymnasium nicht abschließen oder sonstige höhere Schulen. Dies gehört sogar im Vorfeld geklärt!
Warum will man ausgerechnet bei der Altenpflege das Niveau senken, statt heben?
Ist's eh egal, wenn es um ältere Mitmenschen geht?
Ich denke, dass hier erschwerte Verhältnisse vorliegen, wo eben auch Grundkenntnisse der Medizin von hohem Wert sind. Außer man liebt das Risiko.
MEHR GELD U WENIGER STUNDEN! bei solchen extrem physisch u psychisch belastenden berufen MUSS es eineVOLLE BEZAHLUNG BEI 30 STD ARBEITSZEIT geben!
ist ja lächerlich dass volksschullehrer die hälfte arbeiten, an die 12 wochen urlaub haben u das bei guter bezahlung, aber bei altenpflege, kindergarten ,krankenpflege, gespart wird! vielleicht sollten diese herrschaften diese berufe mal ein paar wochen ausführen damit sie ein gespür dafür bekommen was es heißt in diesen bereichen zu arbeiten!
Eine der ersten Massnahmen zum Nutzen der parlamentarischen Demokratie wäre ein Vertrag des Parlaments mit allen Abgeordneten, dass sie nach spätestens 2 Legislaturperioden aufhören.
Eine zweite Massnahme wäre ebenso dringend: Abgeordnete, die die Flucht aus dem Parlament in ein Regierungsamt anstreben, werden gar nicht zur Vereidigung zugelassen.