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Obdachlosen-Hilfe: Das Land zeigt den Sozialverein B37 an

17.Juni 2019

Die Sachverhaltsdarstellung der Sozialabteilung, die Landesamtsdirektor Erich Watzl in Auftrag gegeben hat, geht heute, Montag, an die Staatsanwaltschaft Linz. Diese prüft, ob sie Ermittlungen aufnimmt.

Es bestehe der begründete Verdacht, dass es zu strafbaren Handlungen gekommen sei, sagt Watzl. Die Zwischenprüfung habe ergeben, dass der Verein in den vergangenen Jahren ohne erforderliches behördliches Verfahren Mindestsicherungs-Leistungen an Obdachlose ausgezahlt habe, sagt Watzl. Allein im Jahr 2018 habe es in rund 150 Fällen Auszahlungen ohne Bescheid gegeben. Wurde Geld in falscher Höhe ausgezahlt, könnte das Land geschädigt worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In Oberösterreich dürfen Sozialvereine im Rahmen der Soforthilfe Mindestsicherung an Obdachlose ausbezahlen. Dafür brauchen sie aber einen Bescheid der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. des Magistrats. Verrechnet werden die Leistungen mit dem Land.

Wie berichtet, brachte Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SP) Mitte voriger Woche den Stein ins Rollen. Sie beauftragte den Landesrechnungshof mit einem Gutachten. In Gerstorfers Aussendung war aber noch nicht von Strafrechtlichem die Rede. Dann forderte Watzl die Sachverhaltsdarstellung an. (az)

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