Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Linzer Swap-Prozess: Erstes Urteil zugestellt

Von Alexander Zens   17.November 2020

120 Seiten lang ist das schriftliche Zwischenurteil im rund 500 Millionen Euro schweren Swap-Prozess zwischen der Stadt Linz und der Bawag. Es wurde heute, Dienstag, den Streitparteien zugestellt. Mündlich hatte Richter Andreas Pablik das Urteil schon am 7. Jänner verkündet. Gründe für die Verzögerung bei der Zustellung des schriftlichen Urteils sind vor allem die Coronakrise, die zu einer Unterbrechung des Verfahrens führte, und zuletzt ein mehrwöchiger Krankenstand des Richters.

Das Urteil als pdf-Datei

Weitere Inhalte:

 

Der Vertrag habe „nie Bestand“ gehabt, hält Pablik nun schriftlich fest. Wie berichtet, hatte er im Jänner entschieden, dass der verlustreiche Swap-Vertrag nicht rechtsgültig zustande gekommen ist, weil der Gemeinderat zustimmen hätte müssen. Das ist ein Etappensieg für die Stadt.

Luger ist zuversichtlich

„Mit diesem wichtigen Zwischenschritt ist eine ganz entscheidende Grundsatzfrage schwarz auf weiß beantwortet. Die von der Stadt Linz immer vertretene Rechtsposition, wonach das Geschäft von vornherein unwirksam war, wurde eindeutig bestätigt“, sagt Bürgermeister Klaus Luger (SP). Das gebe Zuversicht für das weitere Verfahren.
Vizebürgermeister Bernhard Baier (VP) sagte, seine Partei habe immer die Position vertreten, die Rechtsfrage von einem Gericht klären zu lassen und keinesfalls über einen Vergleich zu sprechen.
Nach der Zustellung des Urteils beginnt nun die vierwöchige Frist für die Berufung der Bawag in schriftlicher Form. Danach hat die Stadt vier Wochen Zeit für eine Antwort. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) wird also im Jänner oder Februar beginnen, sich mit der Causa zu beschäftigen. Angesichts des umfangreichen und komplizierten Akts ist davon auszugehen, dass das OLG mehrere Monate brauchen wird. Letzte Instanz wäre der Oberste Gerichtshof (OGH), der danach noch angerufen werden kann.
Abgesehen von der Grundsatzfrage der Gültigkeit des Vertrags gibt es wechselseitige Schadenersatzansprüche. Die Verhandlung dazu sei aber ausgesetzt, erklärt Jürgen Exner, Sprecher des Handelsgerichts Wien. Der Richter wartet auf das Urteil des OLG, ehe der Prozess fortgesetzt wird.

copyright  2024
25. April 2024