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Landesdienst: "Kürzung" im ersten Arbeitsjahr fällt

09.Februar 2019

Alleine die Landesspitäler nehmen jährlich rund 1000 Bedienstete neu auf, die Landesverwaltung rund 500. Bisher ist dies, ebenso wie im Gemeindedienst, mit einer gesetzlichen "Kürzung" verbunden: Im ersten Jahr werden nur 95 Prozent des Gehalts ausbezahlt. Diese Bestimmung des Gehaltsgesetzes wird aufgehoben, und zwar rückwirkend mit 1. Jänner 2019, kündigte gestern Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) an. Der Beschluss soll in der nächsten Landtagssitzung fallen.

"Damit wird eine wichtige Forderung der Personalvertretung umgesetzt", sagt Peter Csar, Vorsitzender des Landes-Personalausschusses. Die 95-Prozent-Regelung sei insbesondere für gut qualifizierte Bewerber "abschreckend" gewesen.

Landesrat Max Hiegelsberger (VP) betonte, dass die "Benachteiligung" auch abgeschafft werde, wenn Bedienstete von Gemeinden in Gemeindeverbände wechseln. Von einem "Erfolg" spricht auch SP-Sozialsprecher Peter Binder.

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25. April 2024