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Land darf Deutschnachweis für Wohnbeihilfe verlangen

Von Alexander Zens,  29. Juli 2021 00:04 Uhr
Land darf Deutschnachweis für Wohnbeihilfe verlangen
Manfred Haimbuchner (APA) Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

LINZ. Keine Diskriminierung: Landesgericht Linz wies die Klage eines türkischen Staatsbürgers zurück

Das Landesgericht Linz hat entschieden, dass die Wohnbeihilfe-Regeln in der oberösterreichischen Wohnbauförderung rechtens sind. Ein türkischer Staatsbürger hatte auf Schadenersatz und Diskriminierung geklagt. Ihm war die Wohnbeihilfe wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht gewährt worden. Das Bezirksgericht Linz hat ihm recht gegeben, das Land berief. Das Landesgericht Linz drehte das Urteil nun um.