Land darf Deutschnachweis für Wohnbeihilfe verlangen
LINZ. Keine Diskriminierung: Landesgericht Linz wies die Klage eines türkischen Staatsbürgers zurück
Das Landesgericht Linz hat entschieden, dass die Wohnbeihilfe-Regeln in der oberösterreichischen Wohnbauförderung rechtens sind. Ein türkischer Staatsbürger hatte auf Schadenersatz und Diskriminierung geklagt. Ihm war die Wohnbeihilfe wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht gewährt worden. Das Bezirksgericht Linz hat ihm recht gegeben, das Land berief. Das Landesgericht Linz drehte das Urteil nun um.