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Land beschließt Wohnkostenhilfe für Corona-Härtefälle

23.März 2020

Am Montagnachmittag hält die Landesregierung ihre wöchentliche Sitzung per Viedeokonferenz ab. Dabei soll die Einführung einer „Wohnkostenhilfe“ beschlossen werden - für „Menschen, die aufgrund der aktuellen Krisensituation rasche Hilfe zur Deckung der Wohnkosten benötigen“, heißt es. Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FP) bringt den Antrag ein.
Davon profitieren sollen sowohl Mieter zur Deckung der Mietkosten als auch Eigentümer zur Bedienung eines Darlehens zur Finanzierung der Eigentumswohnung oder des Eigenheims. Es geht um Personen, die seit 15. März wegen der Coronavirus-Pandemie und der massiven staatlichen Einschränkungen in eine Notsituation geraten sind - aufgrund des Ausfalls von monatlichen Einkünften nach Kündigungen, Betriebsschließungen oder dem Ausbleiben von Alimentationszahlungen.
Die Initiative ist vorerst auf drei Monate begrenzt. Es gibt einen Einmalzuschuss von bis zu 300 Euro pro Monat. Berechnungsparameter sind wie bei der klassischen Wohnbeihilfe etwa Einkommensobergrenzen und der „anrechenbare Wohnungsaufwand“. Die Hilfe soll effizient, rasch und unbürokratisch abgewickelt werden.
Wie viel die Aktion das Land kosten wird, ist noch nicht absehbar. Die notwendigen Mittel dafür können aber dem Vernehmen nach aus Rücklagen des Wohnbauressorts bereitgestellt werden, die sich vor allem aus der strikteren Vergabe der Wohnbeihife in den vergangenen Jahren ergeben haben dürften.
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19. April 2024