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Grüne fordern Wahlkampfkosten-Grenze in Oberösterreich

Von Barbara Eidenberger   21.Oktober 2019

Eine Wahlkampfkosten-Obergrenze von rund 3,5 Millionen Euro, deutliche Sanktionen bei Überschreitung und Kontrolle durch den Landesrechnunghof - mit diesen drei Forderungen gehen die Grünen am Donnerstag in die Sitzung des Unterausschusses Wahlen, erklärt Severin Mayr, stellvertretender Landessprecher, am Montag in einer Pressekonferenz. Ein entsprechendes Gesetz sei dringend notwendig, sagt der Landtagsabgeordnete: "Die Diskussionen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass es viele Schlupflöcher und Graubereiche gibt. In Oberösterreich fehlt eine Regelung überhaupt." 

Zwar wurde 2012 eine generelle Obergrenze von sieben Millionen Euro beschlossen, doch der Verfassungsgerichtshof hielt in einem Erkenntnis im Dezember 2016 fest, dass dies für Landtags- und Kommunalwahlen nicht gelte. Eine Regelung auf Landesebene könne lediglich der Landtag treffen, so die Verfassungsrichter.

Andere Bundesländer sind bereits aktiv geworden, zuletzt hatte die Steiermark ein vergleichsweise strenges Gesetz mit einer Obergrenze von einer Million Euro beschlossen. "Wir wollen zumindest eine Kürzung um die Hälfte", sagt Mayr, der dafür auf einen einstimmigen Beschluss hofft, im Hinblick auf die Landtagswahl 2021.

Entscheidend sei aber, dass eine Überschreitung auch sanktioniert werde: "Und zwar so, dass die Strafe nicht mit einem Schulterzucken abgetan werden kann." Heftige Kritik übt Mayr diesbezüglich an der ÖVP: "Ihr ist es überhaupt noch nie gelungen, die Wahlkampfkosten einzuhalten." 2015 gab die Volkspartei für den Landtagwahlkampf 7,3 Millionen Euro aus, der türkise Nationalratswahl 2017 kostete knapp 13 Millionen Euro. "Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sollte eigentlich eine Frage der Haltung sein", sagt Mayr. Da diese Haltung andere Parteien nicht teilen würden, seien "empfindliche Sanktionen notwendig". Die Grünen Oberösterreich fordern daher eine Geldbuße über die doppelte Summe der Überschreitung. 

Darüber hinaus sollen die Wahlkampfkosten lückenlos offen gelegt werden, die Kontrolle wollen die Grünen in die Hand des Landesrechnungshofs legen. An ihn sollen die Parteien spätestens drei Monate nach der Wahl alle Kosten übermitteln: "Dies soll der Rechnungshof rechnerisch und auf Plausibilität prüfen und den Prüfbericht anschließend veröffentlichen." 

In der Ausschuss-Sitzung am Donnerstag wird unter anderem über diese Vorschläge beraten. Mayr ist zuversichtlich, dass man sich einige wird: "Allen ist klar, dass es eine Regelung braucht." 

Ein Wahlkampf dürfe keine Materialschlacht sein, ist Mayr überzeugt. Und es sei nicht notwendig, das ganze Land ein halbes Jahr mit Plakaten "zuzukleben". Deshalb soll auch der Wahlkampf beschränkt werden: "Sechs Wochen sind genug." 

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